FeedIns Freie fallen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Ins Freie fallen, frei werden, bergmännische Bezeichnung für das Verhältnis, wenn ein Bergwerkseigentum oder Grubenfeld durch Aufgabe des mem, in der besitzerlos wird. Jusgemein, in der Buchführung eine Rubrik für verschiedenartige Ausgaben, welche in keine der übrigen Rubriken passen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 622Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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