Inserat ist die allgemeine Bezeichnung für alle gegen Bezahlung (Insertionsgebühren) in öffentliche Blätter, Zeitungen, Journale u. s. w. aufgenommene Mitteilungen, Bekanntmachungen und Anzeigen. Wenn dieselben vorzugsweise im Interesse des Einsenders (In serent) geschehen und den Charakter des Angebots, der Empfehlung oder der Reklame tragen, so bezeichnet man sie als Annonce (s. d.).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 622Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei