Internieren (neulat.) heißt einschließen oder wenigstens an einen bestimmten Ort verweisen unter Verbot, sich von dort zu entfernen. Es kommt dies z. B. bei politischen Flüchtlingen vor, die man in das Innere des Landes verweist, um sie zu hindern, von den Grenzdistrikten aus weitere polit. Umtriebe zu unternehmen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 637Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei