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Recht & StaatBrockhaus 1882

Interstitium (lat., (3Zwischenraumo), Pause zwischen den Unterrichtsstunden; nach kanonischem Recht die Frist, welche zwischen dem Empfang einer dalten — dem Empfang der nächst höhern einzualten ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 638Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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