Justizrat, ein Titel, der früher in verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hatte, jetzt aber meist als Ehrentitel für besonders verdiente Rechtsanwälte vom Landesherrn verliehen wird; in Sachsen führten früher die Mitglieder eines Spruchkollegiums diesen Titel.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 942Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei