FeedJonische
GeschichteBrockhaus 1882

Jonische Inseln nennt man die im Jonischen Meere, an der Westküste von Albanien und Griechenland gelegenen, seit 1864 dem neugriech. Königreiche einverleibten sieben Inseln mit mehrern kleinern umliegenden Eilanden, mit einem Gesamtflächenraum von rund 2614 akm; davon kommen auf Korfu (Kerkyra) 712,3, Paxos (Paxoi) 19, Sta.⸗Maura (Leukas) 285,3, Thiaki (Ithaka) 97,5, Cephalonia 664, Zante (Zakynthos). 427, Cerigo (Kythera) 377 qkm, welches letztere vor den die Südspitzen des Peloponnesos bildenden beiden Halbinseln liegt. Die Inseln zählen (1879) 231174 E. meist griech. Abstammung, sind gebirgig (bedeutendste Höhe der Elato auf Cephalonia, 1520 m hoch) und in den Thälern und den Ebenen fruchtbar; die wichtigsten Erzeugnisse (zugleich Ausfuhrartikel) sind Ol, Korinthen (auf allen Inseln außer Korfu), vortrefflicher Wein und Südfrüchte; Getreide wird wenig und ungenügend für den Gebrauch gebaut, daneben auch etwas Flachs und Baumwolle; berühmt sind Zante und Korfu wegen ihrer Blumenzucht. Die Viehzucht beschränkt sich auf Schafe und Ziegen; der Fischfang ist bedeutend, Industrie⸗ und Fabrikwesen noch ziemlich zurück. Das Klima ist mild und gesund, besonders Korfu bekannt als Aufenthalt für Brustkranke, doch werden die meist vulkanischen Inseln von Erd— beben heimgesucht. Waldungen gibt es außer prächtigen Olivenhainen nicht; auch an genügender Bewässerung ist Mangel. Dampfschiffahrtsverbindungen der Inseln untereinander und mit dem übrigen Griechenland und dem Auslande werden durch die Griechische Dampfschiffahrtsgesellschaft, den Ssterreichischen Lloyd und die italienische Trinakria bewerkstelligt; mit Straßen und Wegen sind die Inseln infolge der frühern engl. Verwaltung unvergleichlich besser versorgt als das übrige Griechenland. Seit der Vereinigung mit Griechenland ist das Freihafensystem der Inseln abgeschafft und die 1825 in Korfu gegründete Universität (Akademie Guilford) eingegangen. Jetzt gelten hier die griech. Gesetze mit Ausnahme der privatrechtlichen, für welche ein eigener Civilcoder rechtskräftig geblieben ist. In ädministrativer Hinsicht werden die Inseln in drei Nomarchien geteilt: Korfu (1120, qkm mit 106 109 E.), Cephalonia (810,4 ꝗkm mit 80543 C.) und Zante (437,9 qkm mit 44522 C.). Die Insel Cerigo bildet eine Eparchie der Nomarchie Argolis und Korinthia. Die älteste Geschichte der Jonischen Inseln fällt mit der des übrigen Griechenland zusammen, dessen Schicksale die Inseln teilten; schon im frühesten Altertum waren dieselben von Griechen bewohnt und von einheimischen Stammesfürsten regiert; Ithaka ist speziell bekannt als das Vaterland des Odysseus, Leukas aus der Legende Sapphos. Korfu (Kerkyra) als korinthische Kolonie und in steter Rivalität mit der Mutterstadt gab den letzten Anstoß zum Peloponnesischen Kriege. Auch unter macedon. und röm. Herrschaft kamen die Inseln an Griechenland; bei der Teilung des Römischen Reichs fielen sie dem byzant. Kaisertume zu und bildeten im 7. und 8. Jahrh. einen Teil des Thema Longobardia, im 9. bis 11. Jahrh. das Thema Cephalenia. Infolge eines Kriegs der sicilischen Nor— mannen mit diesem Reiche sind sie seit 1186 den Byzantinern verloren gegangen; 1215 kamen sie an das Despotat Epirus, später an die Dynastie Anjou von Neapel. Nachher hat Venedig seit 1386 Korfu, die übrigen Inseln um den Ausgang des 15. Jahrh. gewonnen, sie dann durch Proveditoren regiert und gegen die Angriffe der Türken siegreich behauptet. Nach dem Untergange der Republik Venedig 1797 kamen sie an Frankreich, wurden aber schon 1799 von den Russen und Türken erobert, worauf sie der russ. Kaiser Paul durch den Vertrag mit der Pforte vom 21. März 1800 in eine Republik der «sieben vereinigten Inseln » verwandelte, die unter der Hoheit der Pforte und dem Schutze Rußlands stehen sollte, aber unter heftigen innern Parteiungen nur bis 1807 bestand, wo Rußland im Frieden von Tilsit sie an Napoleon I. überließ. Auch die Franzosen vermochten sich nicht im Besitze zu erhalten; 1809 und 1810 wurden die Inseln von den Engländern besetzt, mit Ausnahme von Korfu, welches erst nach dem Ersten Pariser Frieden im Juli 1814 an letztere sich ergab. Durch den in Paris 5. Nov. 1815 zwischen England, Osterreich, Preußen und Rußland abgeschlos— senen Vertrag wurden die Inseln sodann unter dem Titel «Vereinigter Staat der sieben Jonischen Inselno zu einem freien, besondern Staate unter dem Protektorat der brit. Krone konstituiert. Nach diesem Vertrage hatte letztere das Besatzungsrecht samt dem Oberbefehl und übte ihre Schußrechte durch einen Lord-Oberkommissar aus, welcher die innere Verwaltung sowie die Verhältnisse zur Schutzmacht durch einen von einer Nationalversammlung beratenen Ausschuß regeln sollte. Die Verfassung vom 26. Aug. 1817 verlieh der Schutzmacht eine fast unumschränkte Gewalt. Dauernde Unzufriedenheit, geheime Umtriebe, selbst offener Aufruhr begleiteten von Anfang an das engl. Regiment (trotz vieler durch dasselbe erzielten materiellen Verbesserungen), namentlich zur Zeit des griech. Freiheitskampfes, als die Jonier mit den übrigen Griechen vereinigt zu werden strebten. Die heftigste Opposition erweckten später gewaltsame Maßregeln des Lord-Oberkommissars Howard Douglas 1839, 1841 und 1842, und seitdem besonders trat immer entschiedener das Streben der Bevölkerung nach Vereinigung mit dem Königreich Griechenland hervor. In einer Petition vom 27. März 1848 verlangte man Preßfreiheit, unmittelbare Wahlen der Volksvertreter, Bildung eines ion. Heeres u. s. w. Da die brit. Regierung nichts gewährte, brach 27. Sept. ein Aufstand auf Cephalonia aus, der sich bald über die andern Inseln ausbreitete, aber mit Gewalt unterdrückt wurde. Auch ein am 30. und 31. Aug. 1849 auf Cephalonia ausgebrochener neuer greuelvoller Aufstand, welcher von einer Partei ausging, die als (Jung-⸗Jonieno und «Rhizospasteno radikale Zwecke, besonders aber den der Vereinigung mit Griechenland verfolgte, wurde durch brit. Truppen niedergeschlagen. Das am 10. Nov. 1849 eröffnete Parlament brachte wenig mehr als eine Erweiterung des Wahlrechts, und die nächsten Parlamente wurden wegen ihrer feindseligen Haltung bald aufgelöst. Da die nationale Bewegung sich immer mehr steigerte, wurde der als Philhellene bekannte Gladstone nach den Jonischen Inseln gesandt, der dem im Jan. 1859 berufenen Parlament nicht unwichtige Reformen vorschlug, während dieses einstimmig die Vereinigung der Inseln mit Griechenland verlangte. Diese Erklärung vom 27. Jan. 1859 ward der Königin von England übermittelt, aber die brit. Regierung verweigerte noch mehrmals das stets sich erneuernde Verlangen. Erst nach der Thronrevolution in Griechenland (Okt. 1862) änderte sich die Politik der brit. Regierung gegen die Inseln sowohl als gegen Griechenland überhaupt. Als durch die Wahl der griech. Nationalversammlung und das Londoner Protokoll vom 13. Juni 1863 der dän. Prinz Georg, Bruder der Prinzessin von Wales, König der Hellenen geworden, erklärte England, das Protektorat aufgeben und die Vereinigung der Inseln mit Griechenland genehmigen zu wollen. Am 5. Okt. 1863 wurde hierauf die Einverleibung mit Griechenland vom Parlament zu Korfu feierlich erklärt und durch den Londoner Vertrag vom 14. Nov., welcher die Inseln an Griechenland abtrat, auch von den Schutzmächten des Pariser Vertrags vom 5. Nov. 1815, unter der Bedingung der dauernden Neutralisierung Korfus genehmigt. Am 28. Mai 1864 wurden durch den Lord-Oberkommissar Sir Henry Storks die Inseln dem griech. Kommissar Th. Zaimis in aller Form übergeben. Vgl. Davy, «The Ionian Islands under British proteéctionp (Lond. 1851); Ansted, The Ionian Islandso (Lond. 1863); Kirkwalls, Four years in the lonian Islandso (2 Bde., Lond. 1864); von Reumont, «Kleine histor. Schriften » (Gotha 1882); A. Freiherr von Warsberg, «Odysseeische Landschaften v(3 Bde. Wien 1878—79). —

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 651Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6