FeedIsenburg
ErdkundeBrockhaus 1882

Isenburg, Standesherrschaft im Großherzogtum Hessen und der preuß. Provinz Hessen-Nassau, 825 àkm umfassend, größtenteils gebirgig, liefert Getreide, Flachs, Tabak und viel Holz, auch Eisen und Salz und hal treffliche Viehzucht und Fischerei. Die bedeutendste Stadt ist Offenbach (s. d.). Die gegenwärtigen Fürsten und G 1i en von 1 von deren Stammburg in dem Rlä namigen Flecken bei Koblenz sich nur wenige Ruinen —r ten haben, gehören zu den ältesten deutschen Dynastengeschlechtern. Als der Ahnherr des Hauses erscheint Rembold I., Graf von J., 1092 —1137. Nach vielfachen Spaltungen der Familie wurde 1712 das Erstgeburtsrecht eingeführt. Damals bestanden bereits die beiden noch gegenwärtig fortblühenden Hauptlinien: J.⸗Offenbach-Birstein und J.⸗Büdingen, gestiftet von den Söhnen Wolfgang Ernsts (gest. 1633), nämlich jene von Wolfgang Heinrich, gest. 1635, diese von Ve hann Ernst, gest. 1685. Die erste teilte sich in die Speziallinien J.-Offenbach, die aber schon wieder mit ihrem Begründer, Johann Philipp, 1718 erlosch, und J.-Birstein, die in der Person Wolfgang Ernsts I., der auch Offenbach ererbte, von Kaiser Karl VII. 1744 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Wolfgang Ernsts jüngerer Bruder, der Graf Wilhelm Moritz (gest. 7. März 1772), gründete, mit Philippseich abgefunden, den Nebenast J.⸗Philippseich mit dessen gleichnamiger Nebenlinie. J.⸗Birstein hatte eine Stimme im wetterauischen Grafenkollegium wie bei dem oberrhein. Kreise. Durch seinen Beitritt zum Rheinbund erlangte der Fürst Karl von J.⸗Birstein 1806 nicht nur selbst die Souveränetät, sondern auch die Oberhoheit über die Besitzungen von J. Büdingen, ingleichen über die der Grafen von Schönborn-Heusenstamm und Lerchenfeld. Durch die Wiener-Kongreß Akte ward jedoch das Fürstentum 1815 als mediatisiertes Land unter die Souveränetät des Kaisers von Ssterreich gestellt, nachher aber zum größten Teile als Standesherrschaft der Hoheit des Großherzogs von Hessen untergeben. Letzterer verleibte es den Provinzen Starkenburg und Oberhessen ein und überließ einen Teil davon an Kurhessen für hanauische Amter zur Entschädigung. Von dem Fürstentum J. besitzt J.⸗Offenbach-Birstein (seit 1861 kath. Konfession) unter preuß. Hoheit die Amter Birstein und Langenselbold, unter großherzogl. hess. Hoheit die Amter Offenbach, Dreieich und Wenings. Der jetige Standesherr ist Fürst Karl von J., geb. 29. Juli 1838, litterarisch bekannt unter anderm durch die Schrift 4Die neue Ara in Badenv (Frankf. 1866), in der er seinen Gegenstand vom kath. und großdeutschen Standpunkte aus beleuchtete. — An der Spitze des gräfl. Nebenastes J.⸗ Philippseich, welcher im Großherzogtum Hessen das Paragium Amt Philippseich besitzt, steht der Graf Ferdinand, geb. 15. Okt. 1841, der den Titel Erlaucht führt und als Chef seines Hauses Mitglied der Ersten Kammer in Hessen-Darm tadt ist. Der jüngere Bruder des obenerwähnten Grafen Wilhelm Moritz, des Begründers des Nebenastes Philippseich, Graf Georg August von J., geb. 5. Nov. 1741, gest. 21. Nov. 1822 als bayr. Generallieutenant, stiftete die gräfl. Nebenlinie Dübelm Ehrinoph haeb. Sein Sohn, Graf ilhelm Christoph (geb. 15. Juni 1782, gest. 29. Febr. 1860), bayr. General der Infanterie, ist der Vater des gegenwärtigen Hauptes dieses Nebenzweigs, des Grafen Georg, geb. 7. Sept. 1813. In der zweiten Hauptlinie J.⸗Büdingen gründeten die vier Söhne des Stifters derselben wieder vier Speziallinien, nämlich I.⸗Büdingen, J. Wachtersbach, J. zu Meerholz und J. zu Marienborn, welche letztere 1725 ausstarb, womit deren Besitzungen an J. zu Meerholz fielen. Die Linie J.⸗Büdingen zu Büdingen (die heit ie linie) besitzt unter großherzogl. hess. Oberhoheit die Amter Büdingen und zodltadt. Der gegenwärtige Standesherr, Fürst Bruno von J. (geb. 14. Juni 1837), ist der Sohn des Fürsten Kasimir II. von J. (geb. 14. Dez. 1806, gest. 16. Febr. 1861). Letzterer succedierte infolge Abtretungsurkunde vom 1. Nov. 1848 seinem Vater, dem Fürsten Kasimir Ernst von J., großherzogl. heff. Generallieutenant, der 1840 mit seiner gesamten Nachkommenschaft von dem Großherzog von Hessen in den Fürstenstand erhoben wurde. Die Linie J.⸗Wächtersbach besitzt 110 qkm unter hess. und preuß. Oberhoheit. Standesherr ist der Fürst Ferdin and, geb. 24. Okt. 1824, welcher seinem Vater, dem Grafen Ado lf von J. Lotr 26. Juli 1795, gest. 22. Aug. 1859), durch btretungsurkunde vom 9. Okt. 1847 folgte und 1865 in den kurhess. Fürstenstand erhoben wurde. Die Linie J. zu Meerholz, die unter preuß. Oberhoheit das Amt Meerholz, unter hessischer das Amt Marienborn besitzt, hat zum Haupte den Standesal. und Grafen Karl, geb. 26. Okt. 1819. ser Simon, aGeschichte des reichsständ. Hauses Nenbur 20 Büdingen» (3 Bde., Frankf. 1865).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 682Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Erdkunde 6