FeedHessen-Kassel
ErdkundeBrockhaus 1882

Hessen-Kassel, ein ehemaliges deutsches Kur. fürstentum, welches wesentlich dem gegenwärtigen Regierungsbezirk Kassel der preuß. Provinz H.⸗ Rassau entsprach. Es bestand aus dem unregelmäßig H Hauptlande und mehrern Exklaven, von denen die Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Schmalkalden die größten waren, und zerfiel in vier Provinzen: Niederhessen mit Schaumburg, Oberhessen, Fulda mit Schmalkalden und Hanau, umfaßte insgesamt 174 Quadratmeilen (9580,½4 ꝗkm) mit (1864) 745 063 C. (82,82 Proz. Protestanten, 14,58 Proz. Katholiken, 2,60 Proh. Mennoniten, Wiedertäufer und Juden). Die Haupt- und Residenzstadt war Kassel. (S. Hes sen-Nassau und Kassel.) Vgl. Pfister, «Handbuch der Landeskunde von Hessen » (2. Aufl., Kass. 1840); Landau, «Beschreibung des Kurfürstentums Hessen-Kass. 1842); Hildebrand, «Statist. Mitteilungen über die volkswirtschaftlichen Zustände Kurhessens⸗ (Berl. 1853); Altmüller, «Das Kurfürstentum Hesseno (Gött. 1860). H.⸗K. ist die ältere Linie des Hauses Hessen, die von Philipps des Großmütigen ältestem Sohne, dem Landgrafen Wilhelm IV. oder dem Weisen, gestiftet wurde, der seine Residenz zu Kassel hatte und 1567—92 regierte. Ihm folgte in der Regierung sein Sohn Moritz, der sich der reform. Kirche zuwendete, 1627 die Regierung seinem Sohne Wilhelm V. überließ und 1632 starb. Wilhelm V. setzte 1628 das Erst eburtsrecht für sein Haus fest, kämpfte im Dreißigjährigen Kriege auf Schwedens Seite und starb in der Acht 1637. Sein Bruder Hermann stiftete die Nebenlinie H. Rotenburg, der jüngste Bruder Ernst die Linie H.⸗Rheinfels. Wilhelms V. unmündiger Sohn, Wilhelm VI., stand, bis er 1650 die Regierung selbst übernahm, unter der Vormundschaft seiner Mutter, Amalia Elisabeth, Gräfin von Hanau, die zur Entschädigung für die Opfer im Dreißigjährigen Kriege den bter Her Teil der Grafschaft Schaumburg und die Abtei Hersfeld als Fürstentum erhielt. Wilhelm VI. starb 1663, und ihm folgten sein Sohn Wilhelm VII. und, als dieser 1670 noch minderjährig verstarb, dessen Bruder Karl unter der Vormundschaft seiner Mutter, Hedwig Sophie, einer Tochter des Kurfürsten Georg Wilhelm von r S während ein dritter Bruder, Philipp, der Stifter der Nebenlinie H.⸗ Philippsthal wurde. Karl übernahm die Regierung 1675. Hess. Söldner hatten nach dem Dreißigjährigen Kriege als Bundestruppen anderer Kontinentalmächte fast an allen europ. und türk. Kriegen Anteil. Dieses System verbesserte die Finanzen, aber kaum den Wohlstand des Landes, und brachte den glänzenden Hof selbst in ausländische Familienverbindungen. Karls ältester Sohn, Friedrich, vermählte sich mit Ulrike Eleonore, der jüngsten Schwester Karls XII. von Schweden, dem diese auf dem Throne folgte, und wurde 1720 König von Schweden. Beim Tode seines Vaters 1730 übernahm er als Friedrich I. die Regierung in H., ernannte aber seinen Bruder Wilhelm zu seinem Statthalter, der ihm, als er 28. März 1751 ohne Erben starb, unter dem Namen Wilhelm VIII. als Landraf folgte. Wilhelm VIII. focht noch als brit. Bundesgenosse im Siebenjährigen Kriege und starb 1760. Ihm folgte sein zum Katholizismus übergetretener Sohn, Friedrich II.; er hielt einen glänzenden Hof, vermehrte das Heer bedeutend und ließ 1776 —84 im engl. Solde 22 000 Mann gegen Nordamerika kämpfen, wofür er 21276 778 Thlr. erhielt. Er starb 1785; ihm folgte als Landgraf sein Sohn Wilhelm IX., der schon seit 1760 Graf und dann Fürst von Hanau gewesen war. ö Wilhelm IX. nahm an dem franz. Revolutionskriege mit seinem Reichskontingent und auch als brit. Verbündeter teil. Nachdem er dem Baseler rieden von 1795 beigetreten, schloß er sich an Preuen an. Zur Entschädigung für den Verlust seiner Besitzungen 0 des Rheins erhielt er 1803 mehrere vormals mainzer Amter und Städte und wurde 25. Febr. 1803 zur Würde eines Kurfürsten erhoben, die er 1. Mai 1803 unter dem Namen Wilhelm J. öffentlich annahm. Am 3. Okt. 1806 schloß er einen Vertrag mit Napoleon, worin dieser die Neutralität des Kurfürstentums anerkannte. Da aber der Kurfürst zur Aufrechthaltung der Neutralität sein Heer auf 20000 Mann vermehrte, so 7 ihm Napoleon nach der Schlacht bei Jena chuld, dies nur deshalb gethan zu haben, um, falls die Preußen siegten, gemeinschaftliche Sache mit diesen zu machen. Bereits 1. Nov. wurde Kassel von franz. Truppen besetzt und im Frieden zu Tilsit das ganze Kurfürstentum dem neuerrichteten Königreich Westfalen einverleibt. Erst nach siebenjähriger Abwesenheit, 21. Nov. 1813, kehrte der Kurfürst in sein Land zurück. Wie er überhaupt die westfäl. Zwischenregierung als gar nicht vorhanden gewesen und auch alles, was unter derselben geschehen, als ungültig betrachtete, wodurch große und weitläufige Prozesse, so namentlich in Beziehung auf den Verkauf der Domänen, veranlaßt wurden, so behielt er auch, als man ihm auf dem Kongresse zu Wien nicht den Königstitel bewilligte, den inzwischen inz bedeutungslos gewordenen kurfürstl. Titel bei. ei der Ausgleichung der deutschen Gebiete erhielt er zu seinem frühern Besitze den größten Teil des Fürstentums Fulda, mehrere Enklaven im Kurhessischen und einen Teil des Isenburgischen; dagegen trat er einige Enklaven und Grenzdistrikte, z. B. an Sachsen-Weimar, ab. Bei der Rückkehr in sein Land hatte er dem Volk in einer Proklamation, so- wie den verbündeten Mächten in dem Beitrittsvertrage vom 2. Dez. 1813 versprochen, die Landstände, wie sie bis 1806 bestanden, jedoch mit Aufhebung aller Steuerbefreiungen, wiederherzustellen, und es waren auch die alten Stände vom 1. März bis 2. Juli 1815 und dann wieder vom 15. Febr. bis 10. Mai 1816 versammelt. Der Kurfürst ließ einen Konstitutionsentwurf, der im wesentlichen an den alten Grundlagen nichts ändern sollte, ausarbeiten, und schon war eine definitive Redaction zur Publikation als Gesetz bereit, als der Kurfürst plötzlich von einer Konstitution absah. Er gab hierauf ein Haus⸗ und Staatsgesetz vom 4. März 1817, in welches man verschiedene Bestimmungen des Konstitutionsentwurfs aufnahm. Die Stände berief er jedoch nicht mehr, und mehrere wichtige Gesetze wurden in Form von Verordnungen erlassen. Das Ableben des Kurfürsten Wilhelm I. 27. Febr. 1821, dem sein Sohn Wilhelm II. in der Regierung folgte, änderte hierin nichts. Durch ein Organisationsedikt vom 29. Juni 1821 wurde zwar die Wpaft von der Administration getrennt, der Gechäftskreis aller Staatsbehörden genau bestimmt und für die Regelmäßigkeit des Staatshaushalts gesorgt; allein diese Organisation vermehrte die obern Verwaltungsbehörden, dadurch den Kostenaufwand, und entbehrte der konstitutionellen Garantien. Hierzu kam noch das Anstoß erregende Verhältnis des Kurfürsten zur Gräfin Reichenbach, der man großen Einfluß auf denselben beimaß. Als der Kurfürst und die Gräfin im Sept. 1830 von Karlsbad nach Kassel zurückzukehren beabsichtigten, brach 6. Sept. eine Bewegung aus, infolge deren am 7. eine Bürgerbewaffnung eingeführt ward. Hierauf langte der Kurfürst nebst dem Kurprinzen 12. Sept. in Kassel an, und ersterer bewilligte 13. Sept. dem Stadtrate zu Kassel das Gesuch um Versammlung der Landstände. .—* waren auch in Hanau und Fulda Unruhen ausgebrochen, die sich in Kassel 6. und 16. Okt. erneuerten. Die durch eine Verordnung vom 19. Sept. Kohwüneße Stände der althess. Lande, denen auch Abgeordnete von Fulda, Hanau und Isenburg und Schaumburg beigegeben waren, traten 16. Okt. zusammen. Ihnen wurde das neue Grundgesetz, das der Kurfürst 5. Jan. 1831 unterzeichnete, 9. Jan. feierlich übergeben. Die Rückkehr der Gräfin Reichenbach nach Wilhelmshöhe 10. Jan. und die darüber entstandene Bewegung hatte indes zur Folge, daß die Gräfin sich wieder zur Abreise entschließen mußte. Dies reizte den Kurfürsten so auf, daß er seine Residenz nach Hanau verlegte und dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm die Mitregentschaft und zugleich, bis er selbst wieder in die Hauptstadt zurückkehren werde, die alleinige Regierung übertrug. Diese Anordnung wurde 30. Sept. 1831 durch ein Gesetz bekannt gemacht, und 7. Okt. hielt der Kurprinz-Mitregent seinen Einzug in Kassel. Der erste nach der neuen Verfassung 11. April 1831 eröffnete Landtag wurde, als er sich über die Maßregeln der Regierung gegen Presse und Vereine und über die Ausnahmebeschlüsse des Bundestags aussprach, 26. Juli wieder aufgelöst. Sein wichtigstes Ergebnis war der Zollanschluß an Preußen und damit der Beitritt zu dem damals im Entstehen begriffenen Zollverein. Der zweite Landtag, der am 8. März eröffnet wurde, begann mit Zwistigkeiten zwischen Ministerium und Ständen, namentlich über den Urlaub für den Professor Jordan, der als Deputierter der Landesuniversität keines Urlaubs zu bedürfen glaubte. Als am 18. März die Stände den Beschluß faßten, daß dem Eintreten Jordans kein Hindernis im Wege stehe, erfolgte eine abermalige Auflösung. Der dritte Landtag, zum 15. April 1833 einberufen, ward erst 10. Juni eröffnet. Anklagen gegen den Minister Hassenpflug wurden vom Oberappellationsgerichte aus formellen Gründen verworfen. Nachdem ein Gesetz über die Emancipation der Juden zu Stande gekommen, schloß der Landtag 31. Okt. 1833 wenigstens mit einem verdis zweite Fu gefaßten Abschiede. Der Landtag für die zweite Finanzperiode 1834 — 36, jedoch ohne neue Wahlen, wurde 11. Nov. 1833 eröffnet, brachte eine Gemeindeordnung zu Stande und erzielte eine Minderung des Militäretats, wurde aber 6. April 1835 ohne Verabschiedung entlassen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 189Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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