Jordan (Sylvester), deutscher Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 30. Dez. 1792 zu Omes, einem Weiler bei Innsbruck, studierte in Landshut die Rechte, war dann Hauslehrer in Wien, hierauf kurze Zeit beim Landgericht zu Rosenheim in Bayern angestellt. Später war er Sachwalter in Landshut und München, habilitierte sich 1821 in Heidelberg und folgte im Sept. desselben Jahres dem Rufe als außerord. Professor der Rechte nach Marburg, wo er im folgenden Jahre ord. Professor wurde. Im Ott. 1830 als Vertreter der Universität in die kürhess. Ständeversammlung gewählt, nahm er bedeutenden Anteil an der Entwerfung der Verfassung von 1831 und übte auch auf die Verhandlungen des ersten konstitutionellen Landtags entscheidenden Einfluß. Dadurch zog er sich aber das Mißfallen der Regierung zu, und als ihn nach Auflösung des Landtags die Universität wieder zu ihrem Vertreter wählte, gab ihm das Ministerium keinen Urlaub. Der Beschluß der Ständeversammlung, daß dem Eintritt J.s nichts im Wege stehe, war der Anlaß ihrer Auflösung (18. März 1833). Im Juni 1839 wurde J. plötzlich in Untersuchung genommen, vom Amte suspendiert und ins Gefängnis gesetzt, weil er in die hochverräterischen Verbindungen von 1832 und 1833 verflochten sein sollte. Die ungewöhnlich lange Dauer seines Prozesses und die endliche Verurteilung in erster Instanz (1843) zu Cassation und fünfjähriger Festungsstrafe verliehen dem Prozesse eine Berühmtheit. Endlich im Mai 1845 ward er gegen Kaution zunächst aus dem Gefängnis entlassen und im Okt. 1845 in oberster Instanz freigesprochen. Im J. 1848 nahm J. teil an dem Vorarlament und ward mit dem Titel eines Geh. egationsrats als Bevollmächtigter Kurhessens an den Bundestag gesandt. Auch saß er als Abgeordneter eines kurhess. Wahlbezirks in der Deutschen Nationalversammlung, wo er im gemäßigten Sinne zu wirken suchte. Später lebte J. zu Frankfurt dann zurückgezogen in Kassel, wo er 15. April 1861 starb. Vgl. außer seiner &Selbstverteidigung in der wider ihn geführten Kriminaluntersuchunge(Mannh. 1844) die drei „Verteidigungsschriftene J.s von A. Boden (Frankf. 1843— 44). Ferner schrieb er: „Versuche über allgemeines Strafrecht⸗ (Marburg 1818) und Lehrbuch des allgemeinen und deutschen Strafrechtso (Marburg 1831).