FeedJaup (Heinr. Karl)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Jaup (Heinr. Karl), hessen-darmstädtischer Staatsmann, geb. 27. Sept. 1781 zu Gießen, studierte zu Göttingen und habilitierte sich 1803 als Privatdocent in Gießen, wo er 1804 außerord., 1806 ord. Professor der Rechte wurde. Er wurde 1815 als Geh. Referendar im Staatsministerium zu Darmstadt beschäftigt und 1820 zum Geh. Staatsrat ernannt, trat 1824 an die Spitze der Gesetzgebungskommission und ward 1828 Präsident des rhein. Cassationshofs. Als freisinniger Anhänger der konstitutionellen Richtung bekannt, ward J. 1832 zum Landtagsabgeordneten gewählt, zog sich aber die Ungunst der Regierung zu und wurde 1833 in den Ruhestand versetzt. Er nahm 1848 teil an dem Vorparlament und wurde als Abgeordneter zur Nationalversammlung gewählt, legte aber schon im Aug. 1848 sein Mandat nieder, da ihn kurz zuvor der Großherzog von Hessen an die Spitze des Ministeriums berufen hatte. Indem J. die liberale Staatsorganisation durchzufi ren suchte, gelang es ihm, der Regierung mehr Halt und Festigkeit zu bewahren, als die meisten kleinstaatlichen Ministerien damals zeigten. (S. Hessen.) Aber schon im Juni 1850 nahm er seine Entlassung und ward mit dem Prädikat eines Geheimrats zum zweiten Präsidenten des Oberkonsistoriums ernannt. Er starb 5. Sept. 1860 in Darmstadt. Außer vielen kleinern Abhandlungen hat J. die Zeitschrift „Germanien, Zeitschrift für Staatsrecht, Politik und Statistiko (5 Bde., Gieß. 1808—11), eine Monographie über die «Auflösung des Rheinischen Bundes» (Gieß. 1814) und die staatswissenschaftliche Zeitung Der Staatsboten (Darmst. 1826— 27) herausgegeben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 820Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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