Jugendwehren nennt man die militärisch organisierten Verbände von Schülern. Durch die Errichtung von J. gedachte man den kriegerischen Geist schon früher und vor der Erreichung des militärpflichtigen Alters zu wecken und die ganze männliche Bevölkerung wirklich wehrfähig zu mamachen, auch erwartete man, daß die eigentliche militärische Ausbildung durch die in den bereits empfangene Vorbereitung des Ersatzes erheblich erleichtert und daß deshalb die Dauer der aktiven Dienstpflicht verkürzt werden würde. Diese Erwartungen haben sich indessen nicht erfüllt, und gegenwärtig ist man ziemlich allgemein zu der Erkenntnis gekommen, daß nicht die Einübung der männlichen Jugend in taktischen Bewegungen oder in der Handhabung der Waffen, sondern deren körperliche Entwickelung durch Turnen und deren Gewöhnung an Ordnung und Gehorsam das Mittel bieten, schon während des Knaben⸗ und Jünglingsalters durch die Schule die Wehrhaftigkeit und die späterhin im Heere stattfindende militärische Ausbildung zu fördern. Wo die Wehrverfassung auf dem Milizsystem beruht und die allgemeine Volksbewaffnung angestrebt wird, mögen J. unter Umständen einigen Nutzen gewähren, deshalb findet man in den größern Städten der deutschen Kantone der Schweiz .. welche dort Kadettenkorps genannt werden. In Süddeutschland, namentlich in Württemberg, entstanden infolge der 1859 drohenden Kriegsgefahr ebenfalls J., welche indessen bald nach den Ereignissen des J. 1866 und infolge der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wieder eingegangen sind. In Frankreich sind seit 1878 ähnliche Einrichtungen mit staatlicher Unterstützung ins Leben gerufen worden, und namentlich in Paris aus den Schülern der öffentlichen Schulen für jeden Stadtbezirk ein Schülerbataillon aufgestellt worden. Die größern Städte Frankreichs sind diesem Beispiel gefolgt, der Unterrichtsminister hat einigen Schulerbataillonen Fahnen verliehen und der Kriegsminister beauftragte geeignete Offiziere mit deren Ausbildung und überwies anfänglich auch eine Anzahl Gewehre, welche jedoch 1884 wieder zurückgefordert worden sind. Die Schüler sind gleichmäßig bekleidet und ausgerüstet, wozu dit Gemeindekassen den Bedürftigen Beihilfen gewähren. Vgl. Vier Preisschriften über die Vereinigung der militärischen Instruktion mit der Volkserziehungo (Bern 1863); « Rotwendie und Turnen»(Salzb. 1876); Walcker, &9 otwendigkeit einer militärischen Jugenderziehungo (Lpz. 187 3); derselbe, Ein preuß. Unterrichtsgesetz oder ein Reichsgesetz über die mi— litärische Jugenderziehung (Berl. 1877).