Heerbann hieß das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d. h. zu einem Volkskriege. Wer es versäumte, sich mit seinem Gefolge, mit Rüstung und mit Lebensmitteln auf drei Monate zu stellen, zahlte 60 Solidi. Nur den Geistlichen war der persönliche Kriegsdienst erlassen; wenn sie aber größern Grundbesitz hatten, mußten sie ihre Mannschaft stellen und auch persönlich, wenn auch unbewaffnet, sich einfinden. Da die Heerespflicht, in dieser Weise ausgedehnt, bei den vielen Kriegen und den großen Entfernungen im Reiche Karls d. Gr. den Armern zu Grunde richten mußte, bestimmte Karl, daß mehrere Armere gemeinschaftlich einen ausgerüsteten Krieger stellen sollten. Doch suchten viele ärmere Freie sich dem Dienste zu entziehen, indem sie als abhängige Leute in den Schutz der Kirche oder großer Herren traten. Vom 10. Jahrh. an wird der H. nur noch ausnahmsweise aufgeboten, da man die Kriege lieber mit den besser bewaffneten und geübtern Vasallen führte, welche zum Dienst für ihre Lehn verpflichtet waren. Seit der Ausbildung des Lehnwesens wurde die Rangordnung im Lehnstaate nach einem besondern System bezeichnet, das den Namen Heerschild führt. Den ersten Schild hat der Kaiser, den zweiten die geistlichen, den dritten die weltlichen Fürsten (die Herzöge, Mark-, Land⸗ und Pfalzgrafen), den vierten die Grafen und Dynasten, den fünften die Bannerherren, den sechsten die Ritterschaft und den siebenten alle Freien von nichtritterlicher Geburt.