Justifizieren (lat.), berichtigen, rechtfertigen; auch hinrichten; Justifikation, Rechtfertigung, insbesondere bei Rechtsmitteln die Ausführung und Begründung derselben; bei mtestunden die Genehmigung der letztern (durch Erteilung eines Justifikatoriums, einer Justifikatur) nach vorgängiger Prüfung und Feststellung.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 940Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei