FeedJustifizieren (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Justifizieren (lat.), berichtigen, rechtfertigen; auch hinrichten; Justifikation, Rechtfertigung, insbesondere bei Rechtsmitteln die Ausführung und Begründung derselben; bei mtestunden die Genehmigung der letztern (durch Erteilung eines Justifikatoriums, einer Justifikatur) nach vorgängiger Prüfung und Feststellung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 940Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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