Justinianus I., Kaiser des Byzantin. Reichs, 527—565, geb. 11. Mai 482 in Dardanien zu Tauresium, stammte aus einer Bauernfamilie und hieß ursprünglich Uprauda. Seinem Oheim Justinus I., der sich vom Bauer und Gardesoldaten zum Kaiser aufgeschwungen und ihn erzogen hatte, folgte er 1. Aug. 527 auf dem Throne, nachdem er bereits 1. April desselben Jahres von diesem zum Mitregenten ernannt worden war. Großen Einfluß übte auf J. seine Gemahlin Theodora, früher Schauspielerin, eine schöne, talentvolle, energische, aber rachsüchtige und leidenschaftliche Frau, bis zu ihrem Tode 548 aus. Sie vornehmlich regte ihn zu den lange fortgesetzten, doch vergeblichen Bestrebungen an, die Monophysiten mit der orthodoxen Kirche zu vereinigen. Auch der Nika-Aufruhr der Faktionen der Rennbahn (s. Byzantinisches Reich), der, als J. 532 ihre Streitigkeiten mit Gewalt unterdrücken wollte, seinen Thron erschütterte und sein Leben bedrohte, der aber durch Belisar mit blutiger Gewalt gestillt wurde, war namentlich durch die parteiische Gunst, welche Theodora der Partei der Blauen erwies, verursacht worden. Reich außen wurden die Macht und die Grenzen des Reichs unter J.weit ausgebreitet, vornehmlich durch seine großen Feldherren Belisar und Narses. Im Osten zwar mußte der Friede von dem Perserkönig Kosru Nushirvan seit 531 immer von neuem erkauft werden; dagegen fielen im Westen durch die Zertrümmerung der Herrschaft der Vandalen, die Belisar 533 und 534 vollbrachte, Afrika, Sardinien und Corsica, durch die Zerstörung des Ostgotischen Reichs, die nach langem, von Belisar 535 begonnenem Kriege durch Narses 553 vollendet wurde, Sicilien und Italien dem Byzantinischen Reiche wieder zu. Auch in Spanien wurde um 550 ein großer Teil des Küstenlandes den Westgoten abgewonnen. Freilich war die Folge dieser Eroberungen eine überspannung der Kräfte des Reichs, und nur zu oft blieb die Balkanhalbinsel gegenüber den Einfällen der Slawen und Bulgaren nur schlecht geschützt. Die größte Berühmtheit hat J. durch sein fr die Dauer der Herrschaft des röm. Rechts so folgenreiches Werk der Gesetzgebung, die sog. Justinianeische Gesetzgebung, erlangt, das von dem Justizminister Tribonianus und andern in den Jahren 528—534 durch die Abfassung der später unter dem Namen Corpus juris civilis vereinten Bücher der Institutionen, der Pandekten und des Konstitutionen-Coder, dem seit 535 Novellen folgten, ausgeführt wurde. (S. Römisches Recht.) Durch große Bauten wurde die Abgabenlast unter J. freilich gesteigert. Doch dienten diese Bauten nicht allein zur Verherrlichung der Kirche, wie denn in Konstantinopel 25 neue Kirchen, unter diesen 532—537 die prächtige Sophienkirche, erbaut wurden, sondern auch zum Nutzen des Staats, wie namentlich die Reihe von Festungswerken, durch welche er seit 530 die östl. Grenze, die Donaulinie und die verschiedenen Paßlandschaften zwischen dem Balkan und dem Isthmus von Korinth zu schützen suchte. Die Überreste antiken Lebens schwanden unter J. durch die von ihm befohlene Schließung der neuplatonischen Universität (529) in Athen und durch das Aufhören des Konsulats seit 541. J. starb 14. Nov. 565, acht Monate nach dem Tode Belisars, der noch 559 seine Hauptstadt gegen den Andrang der Bulgaren geschützt und dem er mit Undank gelohnt hatte. Zu den verschiedenen Ansichten über des J. Charakter hat vornehmlich der Widerspruch beigetragen, der zwischen des Prokopius offizieller und desselben geheimer Geschichte seiner Regierung stattfindet. Gewiß ist, daß er neben einem echt römisch-imperatorischen, auf Herstellung des alten Römerreichs gerichteten Zuge auch Sinn für Bildung, Thätigkeit und Streben nach Ordnung des Reichs besaß, ebenso aber, daß er eitel, mißtrauisch, tyrannisch und habs üüchtig war. Den Namen des Großen, der ihm beigelegt worden, verdankt er nur den Thaten der Männer, die ihm dienten, nicht seinen persönlichen Verdiensten. Auf dem Throne folgte ihm sein Neffe Justinus II. Vgl. Isambert, (Ilistoire de Justiniene (2 Bde., Par. 1856). ein armer Bauerssohn aus Bederianain Dardanien, der als Gardesoldat unter Kaiser Anastasius I. emporkam, zuletzt (ohne lesen und schreiben zu können) Kommandant der Garde und nach des Anastasius Tode durch die von ihm reich beschenkte Truppe am 9. Juli 518 n. Chr. zum Kaiser ausgerufen wurde. Schon 68 Jahre alt, persönlich ein eifriger Gönner der Orthodoxie, war J. politisch unbedeutend; schon bei Lebzeiten galt daher als ein Hauptfaktor seiner Regierung sein von ihm adoptierter Schwestersohn