FeedAnarchie
Recht & StaatBrockhaus 1882

Anarchie (grch.) nennt man einen Zustand der Gesellschaft, wo die Herrschaft des Gesetzes und aller gesetzlichen oder unbestritten faktischen Autoritäten aufhört. Dergleichen Zustände kommen im Gefolge von Revolutionen vor, können aber nicht anhalten, ohne daß Staat und Gesellschaft ihrem Da Seh entgegengehen. Wo daher noch hinreichende Lebensfähigkeit in einem Volke vorhanden ist, da tritt gewöhnlich bald ein Rückschlag, eine Reaktion gegen einen solchen anarchischen Zustand ein, sei es, daß der ordnungsliebende Teil der Staatsbürger mit vereinten Kräften dagegen sich erhebt und die Autorität des Gesetzes und einer geordneten Gewalt herstellt, sei es, daß die zeitweilig ihres Ansehens verlustig gegangene Regierung mit Zustimmung und Unterstützung jener Ordnungspartei die Zügel wieder erfaßt, sei es endlich, daß ein einzelner, der sich der herrenlos gewordenen Staatsgewalt bemächtigt, mit gewaltsamen Mitteln durch einen 1 die A. beseitigt, dann aber gewöhnlich an ihre Stelle wenigstens vorübergehend einen Zustand des Despotismus (. d.) setzt. ö

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 605Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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