FeedAhn (Joh. Franz)
AllerleiBrockhaus 1882

Ahn (Joh. Franz), ein besonders um den Unterricht in den lebenden Sprachen hochverdienter Schulmann, geb. 15. 100 1796 zu Aachen, besuchte das Gymnasium daselbst und widmete sich dann zunächst dem kaufmännischen Berufe, wandte sich jedoch später dem Lehrfache zu. Im Besitze einer gründlichen Kenntnis der engl. und franz. Sprache, erhielt A. 1824 die Lehrerstelle für moderne Sprachen am Gymnasium seiner Vaterstadt. Um junen, für das praktische Geschäftsleben bestimmten euten angemessenern Unterricht zu bieten, begründete er 1826 aus eigenen Mitteln eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, welche die erste ihrer Art in den Rheinlanden war und als ein Vorläufer des Realschulwesens gelten konnte. Nachdem er diese Anstalt unter Opfern 12 Jahre hindurch aufrecht erhalten, sah er sich zuletzt doch zu ihrer Auflösung genötigt und wurde 1843 Lehrer an der mit dem Gymnasium verbundenen Realschule zu Neuß. Dieses Amt legte er 1863 nieder und starb 21. Aug. 1865. A. hat für die zeitgemäßere Bildung künftiger Geschäftsleute durch f und erfolgreich gewirkt, namentlich aber durch seine zahlreichen Schriften zur Erlernung der neuern Sprachen sich bleibendes Verdienst erworben. Die nach ihm benannte Methode brachte er zuerst in seinem «Praktischen Lehrgang zur schnellen und leichten Erlernung der franz. Sprache⸗ (1. Kursus, Köln 1834, 202. Aufl. 1881; 2. Kursus, Köln 1840) zur Anwendung, einem weitverbreiteten Buche, das, wie fast alle seine Bücher, in rascher Aufeinanderfolge fortwährend neue Auflagen erlebte und nicht nur in alle lebenden Sprachen übersetzt wurde, sondern in den meisten europ. Ländern eine Unzahl von Nachahmungen, auch für die alten Sprachen, hervorrief. A. selbst ließ unter gleichem Titel auch Hilfsmittel zur Erlernung der engl. (1. Kursus, Köln 1856; 2. Kursus, Köln 1857) und ital. Sprache (1. Kursus, Köln 1859; 2. Kursus, 1859) erscheinen, denen sich Lehrbücher zur Erlernung der deutschen Sprache für Franzosen, Engländer und Italiener anschließen: Nouvelle méthode etc.o (I. Kursus, Lpz. 1843, 104. Aufl., 1881; 2. Kursus, Lpz. 1848; 3. Kursus, Lpz. 1852), A new practical and easy method etc.v (1. Kursus, Lpz. 1849; 2. Kursus, Lpz. 1850; 3. Kursus, Lpz. 1854) und Nuovo metodo etc. „ (1. Kursus, Lpz. 1859). Sonst sind von seinen Sprachbüchern no (Mainz zuheben: die «Schulgrammatikeno der franz. (Mainz 1832), engl. (Mainz 1863) und holländ. Sprache (Köln 1829), die «Handbüchere der franz. (Köln 1830), engl. (Köln 1834) und holländ. Umgangssprache (Krefeld w1840); eine franz. (Ipz. 1859) und engl. Grammatik (Lond. 1861) büt Erlernung der deutschen Sprache; die Handbücher » der engl., franz. und holländ. andelskorrespondenz; eine Sammlung deutscher Gedichte für Engländer und Franzosen: The Poetry of Germanys (Lpz. 1859), (LAllemagne poétiquer (Lpz. 1861) u. s. w. A.s Methode, welche er wesentlich von dem Pädagogen Seidenstücker adoptierte und die im Gegensatze zu der sonst herrschenden synthetischen als die Gen and bezeichnet werden kann, ahmt den 25 ang, nach welchem ein Kind seine Muttersprache erlernt, reind als möglich nach und sucht so das Erlernen der remden Sprache auf analogem Wege zu erreichen. Ahnen, ein nur dem Hochdeutschen angehöriges Wort (althochdeutsch ano, im Femininum ana), welches ursprünglich Großvater, Großeltern bedeutete, aber seit Ausgang des Mittelalters den allgemeinen Begriff von Vorfahren erhalten hat. Im besondern jedoch versteht man unter A. die adeligen Voreltern eines Adeligen, durch die seine Standesauszeichnung zum alten oder Ahnenadel wird. Im rechtl an die altdeutsche 9 das B. daß jedes rechtliche Verhältnis erst durch das Bestehen binnen mehreren Menschenaltern zur unzweifelhaften Anerkennung gelange, wollten bereits im 13. Jahrh. die Mitglieder der Feudalmiliz, aus welcher der Adel im neuern Sinne hervorging, nur solche bei ihrer Klasse dulden und zu den ritterlichen Kampfspielen zulassen, die azu Schwert und Schild geboreno waren. Hierzu gehörte, daß schon ihre Väter und Großväter den Reiterdienst geleistet und die ritterlichen Waffen geführt hatten (Ritterbürtigkeit und Turnierfähigkeit). Mit der Zahl der Privilegien, durch welche der Adel, besonders in Deutschland, den ausschließlichen Besitz der alten vollen Freiheitsrechte an sich brachte, wuchs das Interesse, den Stand zu schließen und unter den dazu geborenen Familien wieder eine Auswahl zu nach ih Nur diejenigen sollten der Adelsvorrechte nach ihrem ganzen Umfange teilhaftig sein, deren Familie sich während möglichst vieler Generationen bei der adeligen Ausschließlichkeit Rrionen und nicht durch Heiraten mit geringern Perfonen eine Gleichgültigkeit gegen die Geblütsunterschiede verraten hatten. an brachte also in die Statuten von Stiftungen und Domkapiteln sowie in die Hofrangordnungen die Bestimmung, daß ein Bewerber um Stifts⸗ und n Patern nicht bloß die Abstammung von adeligen Vätern und Großvätern, sondern auch von adeligen Müttern und Großmüttern, ja die Anne di von 16 und selbst 32 standesmäßi1 A. ohne die Dazwischenkunft von bürgerlichen üttern nachweise (Hof- und Stiftsadel), In letzter Steigerung wollte man sogar die Landtagslchen. nur altadeligen Rittergutsbesitzern zugetehen. Desgleichen sollte allein der alte Adel zu Sitz und Stimme auf der adeligen Bank der höhern Gerichte befähigen. Diese Maßregeln wurden namentlich nach dem Westfälischen Frieden beschlossen, weil der Dreißigjährige Krieg eine Menge Ausländer von dunkler Herkunft und zweifelhaften Titeln nach Deutschland geführt Haw.f die man von den R.Der Bawe Stiftern u. s. w. fernzuhalten suchte. Der Beweis dieser adeligen Abstammung heißt die Hiche Materenn Diese bezieht sich 05. eine graphische Untereinanderstellung der im vorliegenbaum, Ahnentafeh und zerfällt in die Filiationsprobe, d. h. die Darlegung, daß der Beweisführer und seine Voreltern aus rechtmäßiger Ehe stammen, und die Ritterprobe oder den Nachweis der Ritterbürtigkeit aller auf der Ahnentafel befindlichen Personen. Adoptierte, desgleichen erst im Grabe mitgeadelte Vorfahren eines Neuadeligen (geschenkte A.) oder fingierterweise einem Neuadeligen von unbekannter Herkunft in dem Adelsbriefe erteilte y/lL9emalte) A. zählen nicht mit. Die Ahnenzahl spricht nicht die Summe sämtlicher Voreltern, sondern nur die Zahl der Vorfahren des entferntesten Gliedes aus. Zu 16 A., d. h. 16 adeligen Ururgroßeltern gelangt man also nur, wenn auch beide Eltern, die 4 Großeltern und die 8 Urgroßeltern adeligen Standes sind, wenn man 94415 Beweismit 30 adelige Vor-Uhnen nachweist. Als Beweismittel dienen bei der Ahnenprobe kirchliche und andere Urkunden, Denksteine, eidliche Zeugnisse von Standespersonen (adelige Kundschaft) und die heraldische Bestätigung der beigebrachten Wappen. Gegenwärtig kommt die Ahnenprobe nur noch bei der Bewerbung um Stiftsstellen vor, wenn das Statut der Stiftung altadeligen Stand des Benefiziaten erfordert, ebenso bei Aufnahme in den Malteserorden, den Deutschen Orden, den bayr. St. Georgsorden und den österr. Damenorden vom Sternkreuz sowie bei Erwerbung der österr. Kämmererwürde. Auch ist in einigen Adelsfamilien die Succession in Majorate oder Fideikommisse an die Ahnenprobe geknüpft. In England und in den roman. Staaten war man von jeher nicht so ausschließlich wie in Deutschland. Namentlich bezieht sich dort die Ahnenprobe nur auf die männlichen Vorfahren, und es wird durch die Dazwischenkunft bürgerlicher Mütter dem Adel, in England sogar den Geblütsrechten der königl. Prinzen nichts vergeben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 268Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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