FeedAhrens (Heinr.)
Sagen & MythenBrockhaus 1882

Ahrens (Heinr.), Rechtsphilosoph, geb. 14. Juli 1808 zu Kniestedt bei Salzgitter in Hannover, studierte zu Göttingen, wo er sich an die philos. Schule Krauses anschloß und sich 1830 als rivatdocent abilitierte. Wegen Beteiligung an den göttinger ewegungen 1831 zur Flucht genötigt, wandte er sih zuerst nach Brüssel, dann nach Paris, wo er sich mit philos. Studien beschäftigte und Vorlesungen auf diesem Gebiet, besonders über Psychologie hielt. Im Herbst 1834 zum Professor an der Universität Brüssel ernannt, gab er hier seine pariser Vorlesungen als «Cours de psychologiep (2 Bde. Par. 183738) heraus, in welchen das Krausesche System in den Hauptlehren dargestellt wurde; kurz darauf erschien sein Cours de droit naturel) (Par. 1838; 7. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1875), welcher auch in mehrere sbeuet Sprachen überfetzt wurde. Von dem Wahlbezirk seines Geburtsortes wurde er 1848 zum Abgeordneten in die Nationalversammlung nach Frankfurt a. M. und dort in den Verfassungsausschuß gewählt. Er schloß sich an die großdeutsche Partei an und trat später, als die ationalversammlung nach Stuttgart ging, mit den übrigen hannov. Abgeordneten aus derselben aus. Im J. 1850 nahm er einen Ruf als Professor der philos. Rechts⸗ und Staagtswissenschaft in Gratz an und wurde 1859 als Professor der Derfen Philosophie und Politik nach Leipzig berufen. In Gratz gab er eine deutsche Bearbeitung seines «Cours de droit naturelo, von dem schon vorher eine deutsche übers Rang erschienen war, heraus unter dem Titel „Die Rechtsphilosophie oder das Naturrecht auf philos.-anthropol. Grundlagey (Wien 1851), woran sch als 23818 Teil schloß: «Die organische Staatslehrer (Bd. 1, Wien 1850). Eine völlig neue, zu gleich die Staatslehre und die Prinzipien des Völerrechts umfassende Bearbeitung ist die 6. Auflage: Maturrecht oder Philosophie des Rechts und des Staats, auf dem Grunde des ethischen Zusammenhangs von Recht und Kulturp (2 Bde., Wien 1870—71). In seiner Jurist. Encyklopädier (Wien 1855 —57) versuchte er, auf Grund der Rechtsphilosophie, eine übersichtliche organische Darstellung der Rechts- und Staatswissenschaft auch nach der positiv-rechtlichen Seite. Das Werk wurde alsbald ins Italienische, Russische und Polnische übersetzt. Seine letzte Schrift war: Die Abwege in der neuern deutschen Geistesentwickelung und die notwendige Reform des Unterrichtswesenso (Prag 1873). A. starb 2. Aug. 1874 zu Salzgitter.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 271Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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