FeedAlabamafrage
Recht & StaatBrockhaus 1882

Alabamafrage oder Alabamastreit ist die Bezeichnung für eine völkerrechtliche Streitfrage zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika, hervorgerufen durch den Schaden, welchen während des amerik. Bürgerkriegs mehrere aus England bezogene und aus engl. Häfen ausgelaufene Kaperschiffe der südstaat55 Konföderation dem Handel und der Schifffahrt der Union zugefügt hatten. Von diesen Kaperschiffen hatte namentlich die in Liverpool ausgerüstete Alabama den amerik. Handel in hohem Grade gestört, bis sie endlich 19. Juni 1864 angesichts des franz. Hafens Cherbourg von der Unionskorvette Kearsarge in den Grund gebohrt wurde. Nach diesem Schiffe wurden die Aungelegen en Differenzen, die sich an die ganze Angelegenheit knüpften, «Alabamastreity genannt. Da Großbritannien nämlich, obwohl die engl. Regierung rechtzeitig von der amerik. Gesandtschaft und amerik. Konsuln auf den drohenden Friedensbruch aufmerksam gemacht worden war, das Auslaufen der konföderierten Kaper aus engl. Häfen nicht zu verhindern gesucht hatte, so erblickte das Kabinett von Washington hierin eine Verletzung der Neutralität und verlangte von der großbritann. Regierung vollen Schadenersatz für die von diesen Kaperschiffen an amerik. Eigentum angerichtete Zerstörung. Die Verhandlungen darüber nahmen mehrmals eine sehr drohende Form an, bis endlich beide Mächte im Febr. 1871 dahin übereinkamen, die Hülerenß durch eine gemeinschaftliche Kommission zur Erledigung zu bringen. Diese Kommission trat 8. März 1871 in Washington zusammen und einigte sich 8. Mai über einen Vertrag, nach welchem die A. einem in Genf tagenden Schiedsgerichte (Tribunal of Arbitration) zur Entscheidung übergeben werden s ollte, welches aus fünf Mitgliedern estände, von denen je eins von jedem der streitenden Teile, vom König von Italien, vom Präsidenten der don Brardlene Eidgenossenschaft und vom Kaiser von Brasilien ernannt würde. Zugleich einigte sich die Kommission uber bestimmte dung masache rundsätze, welche für die Entscheidung 16 nbv end sein und zu deren Anerkennung auch die übrigen Seestaaten Errlärung werden sollten; doch fügte England die Erklärung hinzu, daß es diese Grundsätze nur zur Erhaltung der friedlichen Beziehungen zugebe. Hinsichtlich der übrigen Forderungen, welche England und Nordamerika aus dem Bürgerkriege gegeneinander geltend machten, wurde bestimmt, daß eine besondere Kommission von drei Mitgliedern dieselben untersuchen und entscheiden solle. Dieser Vertrag wurde 25. Mai 1871 vom nordamerik. Senat genehmigt und 17. Juni in London ratifiziert. Die aus drei Mitgliedern bestehende Kommission trat 26. Sept. 1871 in Washington, das Schiedsgericht dagegen erst 17. Dez. in Genf zusammen. Die Thätigkeit des letztern wurde jedoch bald wieder in Frage gestellt, da die nordamerik. Regierung auch für die dem Handel indirekt durch die süddudir en Kreuzer verursachten Verluste sowie die adurch herbeigeführten Erhöhungen der Schiffsversicherungen, ferner für die zur Verfolgung der Kreuzer gemachten Aufwendungen und für die Kosten des dadurch verlängerten Bürgerkriegs Ersatz verlangte. England erklärte daraufhin 3. Febr. 1872 in Washington, es werde sich dem Schiedsspruche nicht unterwerfen, wenn die Frage der indirekten Verluste als offene betrachtet würde. Eine weitere Schärfung des Konflikts wurde jedoch dadurch vermieden, daß das Schiedsgericht sich für inkompetent erklärte, über die Frage des indirekten Schadens zu entscheiden, und die Regierung von Washington diesen Anspruch Earae ließ. Der am 15. Sept. 1872 verkündigte Spruch des Schiedserichts nahm Englands Haftbarkeit für die Handungen der Alabama, des Florida und des Shenandoah an, erklärte die Avisoschiffe für ebenso haftbar wie die Fahrzeuge, zu denen sie gehörten, und setzte die von England an die Vereinigten Staaten zu zahlende In Doll pder 32 samt Zinsen auf 15½ Mill. Doll. oder 3229166 Pfd. St. fest. Beide Teile hrlecun den Schiedsspruch an. Eine genaue Darlegung des amerik. Standpunkts, wie solcher dem genfer Schiedsgericht vorgelegt wurde, enthält die offizielle amerik. Staatsschrift The case of the United States, laid before the Tribunal of Arbitration convened at Geneva (Lpz. 1872). Von seiten Englands wurden zwei Denkschriften in Form von gehefteten parlamentarischen Blaubüchern eingereicht unter den Titeln: The case of the United States, to be laid before the Tribunal of Arbitration to be convened at Genevao (Lond. 1872) und 4Case presented on the party of the Government of Her Britannic Majesty to the Tribunal of Arbitrationo (Lond. 1872). Vgl. 4Offcial correspondence on the claims in respect to the Alabamao (Lond. 1867); Bluntschli, «Opinion impartiale sur la question de la Alabamas (Berl. 1870); Geffcken, „Die Alabamafrager (Stuttg. 1872).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 311Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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