Altenstein (Karl, Freiherr von Stein zum), preuß. Geheimer Staatsminister, geb. zu Ansbach 7. Okt. 1770, studierte zu Erlangen und Göttingen, trat dann als Referendar bei der preuß. Kriegs- und Domänenkammer zu Ansbach ein und wurde Müniter von und Domänenrat befördert. Vom inister von Hardenberg 1799 nach Berlin gezogen, wurde er vortragender Ministerialrat und einige Jahre später Geheimer Oberfinanzrat im Generaldirektorium. Die Katastrophe von 1806 führte ihn nach Königsberg, wo er an den Arbeiten für die Neugestaltung des preuß. Staats teilnahm. Nach dem Abgange des Freiherrn vom Stein kam er 1808 an die Spitze der Finanzverwaltung und erwarb sich große Verdienste bei der Neugestaltung der obersten Staats⸗ und Provinzialbehörden, bei dem ersten Schritte zur Veränderung der grundherrlichen und Leihe Mii Verhältnisse, sowie durch seine itnt Bern itwirkung bei Gründung der Universität Berlin. Gegenüber den maßlosen Kontributionen, welche die Franzosen dem Staate auflegten, verfiel er jedoch in eine solche Ratlosigkeit, daß er in einer Darste 1ẽ K an den 25„ als ein-Vors Rettungsmittel die Abtretung Schlesiens in orschlag brachte. Indes erklärte sich Hardenberg, dessen Rat der König einholte, gegen diesen verweifelten anfaend worauf das Ministerium A. im Jun 1810 aufgelöst und Hardenberg als Staatskanzler die Oberleitung der Staatsangelegenheiten übertragen wurde. Im J. 1813 erfolgte die Ernennung A.s zum Civilgouverneur von Schlesien. Nebst Wilh. von Humboldt betrieb er 1815 in Paris erfolgreich die Reklamation der von den Franzosen aus Preußen entführten Kunstschätze. Gegen Ende des J. 1817 trat er an die Spitze des neugegründeten Ministeriums w die geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, in welchem er sich um die Universitäten, die er gleich im Anfange durch die Gründung der Hochschule zu Bonn vermehrte, die Gymnasien und den Volksunterricht bleibende Verdienste erwarb. Sein 1819 erlassenes und 1831 und 1837 erweitertes und modifiziertes Gesetz über den gesamten Volksunterricht stellte die allgemeine Schulpflichtigkeit als Grundsatz auf. Die Verwaltung der kirchlichen und der Unterrichtsangelegenheiten wurde der neuen Organisation der gesamten Staatsverwaltung, die damals eingeführt wurde, eingefügt, und zwar so, daß die Verwaltung der Angelegenheiten der evang. Kirche und des Elementarunterrichts den kollegialisch eingerichteten Kirchen-und Schulabteilungen der Bezirksregierungen, dagegen die Aufsicht über dieselben und über die andern Religionsgenossenschaften sowie die Verwaltung der höhern Schulen den Konsistorien der Provinzen übertragen wurden; später wurden die Schulabteilungen der letztern zu besondern Behörden unter dem Namen Provinzial-Schulkollegien Saunleien Die oberste Aufsicht des gesamten Schulwesens stand dem Ministerium zu. In dem höhern Unterrichtswesen förderte er die philos. Bildung, so berief er z. B. Hegel an die berliner Universität. Auch in Bezug auf die Religionsverhältnisse hat er unter schwierigen Umständen Verdienstliches geleistet, obschon er es nicht vermochte, den Zwiespalt mit der röm. Kirche, welcher in den letzten Jahren seines Lebens sich immer schärfer gestaltete eeurüch zu beseitigen. Er trat im Dez. 1838 vom Amte zurück und starb 14. Mai 1840. A. war ein Mann von umfassenden Kenntnissen, rastloser Thätigkeit und seltener Bescheidenheit. ltenteil oder Altteil, s. Auszug.