Altes Land. sehr fruchtbare Marschebene im preuß. Landdrosteibezirke Stade an der Elbe, zwischen Buxtehude und Stade, durchströmt von der iffbaren Este, der Lühe und Schwinge. Diese arsch wurde im 12. Jahrh. von Niederländern urbar gemacht, ist etwa 120 akm groß und bildet gegenwärtig das Amt Jork im Marschkreise Stade, dessen Bewohner sich noch jetzt durch ihre der niederländischen ähnliche Tracht sowie durch Sitten und Gehräuche, selbst durch die Bauart ihrer Häuser von der fries. und niedersächs. Bevölkerung anderer Marschen unterscheiden. Das Dorf Jork, mit 1514 E., ist der Hauptort der Marsch, deren übrige Bewohner, wie fast in allen Marschen an der Elbe und Weser, in langen Reihen freundlicher, einstöckiger Häuser wohnen. Die Erzeugnisse des Landes sind Getreide und viel Obst, besonders Herzkirschen, mit denen Hamburg, ein großer Teil von Holstein und die Städte Hannovers versorgt werden. Pferde und besonders fettes Schlachtvieh werden in großen Massen, vorzugsweise nach Hamllter Stil heißt die Zeitrechnung nach dem Julianischen oder Alten Kalender, im Gegensatze um Neuen Stil oder der Zeitrechnung nach dem von ah Gregor XIII. eingeführten Kalender, den allmählich alle christl. Nationen angenommen haben. Nur die Bekenner der griech. Kirche, namentlich die Kclende welche im wesentlichen den Julianischen Kalender beibehielten, also das Jahr zu 365½ Tagen, d. h. etwas zu lang annahmen (in 400 Jahren um etwa drei Tage), haben diese Differenz nicht durch Auslassung der betreffenden Tage ausgeglichen, wie dies seit 1582 die Katholiken und später (teils seit 1700, teils noch später) auch die Protestanten thaten. Und da die Differenz, welche 1582 auf 10 Tage berechnet wurde, naturgemäß stets wächst, sind Russen und Griechen, welche im 18. Jahrh. bereits um 11 Tage hinter den übrigen Nationen zurück waren, im 19. Jahrh. um 12 Tage zurück und werden es im 20. Jahrh. um 13 Tage sein (s. Kalender). Häufig aber schreiben — das Datum nach beiden Stilen auf folgende Weise: 25/13. oder 25. (13.) Jan., wo sich dann die letztere Zahl auf die russische, die erstere auf die allgemein angenommene Zeitrechnung bezieht. Im Geschäftsleben hat dieser Unterschied in der Zeitrechnung insofern eine Bedeutung, als nach §. 34 der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung bei einem im Deutschen Reiche zahlbaren Wechsel, welcher in einem nach Altem Stile rechnenden Lande (z. B. in Rußland oder Griechenland) anach Datoy ausgestellt und auf welchem nicht bemerkt ist, daß er nach Neuem Stile datiert sei, oder welcher nach beiden Stilen datiert ist, der Verfalltag nach demjenigen Kalendertage des neuen Stils berechnet wird, welcher dem nach Altem Stile sich ergebenden Tage der