Amphiktyonie oder Bund der Amphiktyonen (richtiger Amphiktionen, nämlich der Nachbarn eines Heiligtums) hieß bei den Griechen eine durch heilige ECidschwüre an die Beobachtung gewisser geschlnher Bestimmungen gebundene Vereinigung verschiedener Stämme, die sich zu regelmäßigen Festfeiern bei dem Heiligthume einer bestimmten Gottheit vereinigten und dabei gemeinsame Angelegenheiten berieten und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Teilnehmern des Bundes beilegten. In den ältesten Zeiten der griech. Geschichte gab es mehrere A., von denen aber die meisten (die zu Delos, zu Kalauria bei Argolis und zu Onchestos in Böotien) frühzeitig jede höhere Bedeutung einbüßten. Eine solche bewahrte sich bis in spätere Zeiten nur der umfassendste Bund dieser Art, die Pylisch-Delphische A., deren Teilnehmer gewöhnlich schlechtweg cdie Amphiktyonen) genannt werden. Wie die Stiftung dieses Bundes anscheinend von den hellen. Völkerschaften Thessaliens und seiner südl. Grenzländer ausgegangen war, so war auch der älteste Mittelpunkt desselben das Heiligtum der Demeter Amphiktyonis in den Thermopylen bei der kleinen Ortschaft Anthela. Dazu kam aber frühzeitig infolge der Ausdehnung des Bundes über das mittlere Griechenland als zweiter Mittelpunkt der Tempel des Apollon zu Delphi (s. d.); an beiden Orten fand nun jährlich zweimal, im Frühling und im Herbst, eine Versammlung der Abgeordneten des Bundes (Pyläa) statt. Mitglieder des Bundes waren in älterer Zeit folgende zwölf Völkerstämme: Thessaler, Böoter, Dorer, Jonier, Perrhäber, Magneten, Lokrer, Anianen, Phthiotische Achäer, Malier, Phoker, Doloper. Jeder dieser Stämme sandte zu den Bundesversammlungen zwei Vertreter (Hieromnemones), welche zusammen den Bundesrat (Synedrion) der Amphiktyonen bildeten, in dem nach altem Herkommen die Vertreter der Thessaler den Vorsitz 6 außerdem konnte jedes Bundesglied eine Anzahl Beigeordnete (Pylagoren) senden, die bei Verhandlungen des Bundesrats nur beratende, aber keine beschließende Stimme edern Die Zahl von 24 stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesrats ist bis auf die Zeit des röm. Kaisers Augustus festgehalten worden, wenn auch in Bezug auf die Mitgliedschaft und die Verteilung der Stimmen unter den Bundesgliedern im Laufe der Zeit vielfache, durch die Umgestaltung der polit. Verhältnisse der griech. Staaten veranlaßte Veränderungen eintraten. So wurden (wahrscheinlich zur Zeit des Peloponnesischen Kriegs) die Bewohner der Stadt und des Gebietes von Delphi, deren Unabhängigkeit von den Phokern durch den Bund anerkannt und so sanktioniert wurde, als selbständiges Bundesglied aufgenommen; im J. 316, nach Beendigung des phokischen ssog. Dritten Heiligen) Kriegs, wurden die Phoker und die Spartaner aus dem Bunde ausgestoßen und statt ihrer die Macedonier aufgenommen, eine Maßregel, durch welche der Bund zu einem Werkzeuge der Politik König Philipps gemacht wurde; erst 278 wurden die Phoker zum Dank für ihre im Kampfe gegen die in Mittelgriechenland eingedrun-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. I. genen gallischen Horden bewiesene Tapferkeit wieder in den Bund aufgenommen. Im J. 338 traten statt der westl. Lokrer die Atoler in den Bund ein; diese machten sich zur Zeit ihrer größten Machtentwickelung (zwischen 250 und 189 v. Chr.) für längere Zeit zu Herren des Bundes, indem sie die Mehrzahl der Stimmen im Bundesrate für sich in die Mact nahmen. Später wurden sie ebenso wie die Macedonier, wahrscheinlich auf Veranlassung der Römer, wieder aus dem Bunde ausgeschlossen. Eine wesentliche Umgestaltung erhielt der Bund durch Augustus nach der Schlacht bei Aetium; er ordnete an, daß außer Macedonien die von ihm zur Erinnerung an den Sieg bei Actium gegründete Stadt Nikopolis in den Bund eintreten und der Bundesrat aus 30 stimmberechtigten Vertretern bestehen sollte. In dieser Verfassung bestand der Bund, der freilich längst jede polit. Bedeutung verloren hatte und dem nur noch die Sorge für die Heiligtümer zu Delphi und in den Thermopylen und die achen Werr pythischen Spiele oblag, bis zum gänzlichen Verfall des delphischen Orakels fort. Vgl. Tittmann, «über den Bund der Amphiktyoneno (Berl. 1812); Gerlach, «Histor. Studien v (Hamb. u. Gotha 1841); O. Weiß, De foederis amphictyonici disciplinao (Berl. 1847); C. Wescher, Etude sur le monument bilingue de Delpheso (Par. 1868); C. Bücher, Quaestionum Amphictyonicarum specimeno (Bonn 1870); Weil, De amphictyonum delphicorum suffragiiso (Berl. 1872); Sauppe, «Commentatio de amphictyonia delphica et hieromnemone atticop (Gött. 1873).