FeedAngelsachsen ist der Name
GeschichteBrockhaus 1882

Angelsachsen ist der Name, mit welchem die Geschichtschreiber die deutschen Volksstämme Sachsen und Angeln, zu denen sich auch Jüten gesellten, zusammenfassen, die von der untern Elbe und Weser im 5. Jahrh., der Sage nach iter 449 unter Hengist und Horsa, in wiederholten Auswanderungen nach Britannien übersetzten und sich England unterthan machten. (S. Großbritannien.) Die Paten ließen sich vorzugsweise in Kent, die Angeln im nördlichen, die Sachsen im südl. und mittlern Teile des Landes nieder. Die allmählich aus der Vereinigung kleinerer Gemeinschaften entstandenen sieben (oder acht) Königreiche oder die sog. angelsächs. Heptarchie, nämlich das aus der Vereinigung von Bernicia und Deira entstandene angein und M⸗ Kent, Sussex, Wessex, Essex, Ostangeln und Mercia (nebst den Hwiccas), verband Egbert von Wesser 827 zu einem Königreiche, welches den Namen Anglia oder England (angelsächs. Engla-land, d. i. das Land der Angeln) erhielt. Den Titel eines Bretwalda (Britenbeherrscher) führten zuerst besonders die Könige von Mercia; nachher ging derselbe an das mächtig gewordene Wessex über und wurde von Egbert abgeschafft. Dem Bretwalda wurde bei gemeinsamen Kriegen, namentlich gegen die kelt. Fürsten von Wales und Schottland, von allen oder doch von mehrern der angelsächs. Reiche die oberste Leitung anvertraut. Sonst beruhte die Verfassung der A., — von Alfred (s. d.) nach der Störung durch die Dänenkriege wiederhergestellt und weiter ausgebildet wurde, auf denselben Grundlagen wie die der andern german. Völker. Doch entwickelte sie sich bei den A. selbständiger als bei denjenigen deutschen Stämmen, die mit den Römern und nachher mit der röm. Geistlichkeit in nähere Berührung kamen. An der Spitze stand der an die Stelle des german. Herzogs (Heretoga) getretene König (Cyning, Cyng), dessen Söhne und nächste Verwandte allein einen eigentümlichen Geburtsadel, die Äthelinge, bildeten. Die Königinnen (Cwen) genossen ansehnliche Vorrechte. 31, Frieden umgab den König seine Dienstmannschaft, die Folgoth (Geferescipe), aus welcher sich allmählich ein erblicher Dienst- und Lehnsadel entwickelte. Die Folgoth bestand aus zwei Klassen, den Aldormannen (Ealdorman, später alg dir 0hun dän. Einflusses), aus denen der König die Hofämter besetzte und die Vorsteher der größern Distrikte wählte, und dem Gesinde baheren gewöhnlich mit dem eigentlich auch die öhere Klasse mit umfassenden Namen Thegen oder Thane bezeichnet, die mit bestimmtem Landbesitz zum Kriegsdienst verpflichtet waren. Die Gemeinfreien, unter denen freigebliebene Briten (Wealhas) einen niedern Rang einnahmen, hießen Ceorle und stellten sich meist unter den Schutz eines an I Mannes, des Hlaford (d. i. Brotherr, daher ord). Die Zahl der Unfreien (Theow) war nicht sehr groß. Alle diese Stände waren durch Abstufungen der Rechte, namentlich des Wergeldes In den großen Distrikten, den Shires (Seiras) oder Grafschaften, bestanden kleinere Gemeindekreise, die Zehente (Teothung), eine Vereinigung ehn freier Hausväter, deren Glieder vor Gericht füremander hafteten. Zehn Teothungs bildeten eine Hundrede, über deren Gericht noch das Grafschaftsgericht unter dem Ealdorman stand. In wichtigen Angelegenheiten entschied der letztere nur mit Zustimmung einer Versammlung baneund der Wittigsten (d. i. der Weisesten, der Thane und der Vertreter der einzelnen Ortsgemeinden oder Tunscipes) seiner Grafschaft, die halbjährlich an der Stelle der frühern Volksversammlung gehalten ward. Auch der König berief ein solches Witenaemöte oder Micelgemöte (d. i. große Versammung) der Bischöfe und angesehensten Laien. Das Christentum, das der von Papst Gregor I. gesendete heil. Augustinus, der erste Erzbischof von Canterbury, zuerst bei Athelbert, König von Kent und Gemahl der christlichen fränk. Königstochter Bertha, zu Ende des 6. Jahrh. predigte, verbreitete sich bei den A. schnell. Nachdem 664 auf einer von König Oswin berufenen Synode die Vereinigung der alten, noch in Irland und zum Teil in England bestehenden britischen mit der röm.⸗kath. Kirche zu Stande gekommen war, führte Theodor, Erzbischof von Canterbury, 668 den röm. Gottesdienst überall gleichförmig ein und empfing die Würde eines Primas von England. Unter ihm standen der Erzbischof von York und 15 andere Bischöfe, die auf Konzilien in Gegenwart der Könige und weltlichen Großen bis ins 8. Jahrh. ohne päpstl. Einfluß die Angelegenheiten der Angelsächsischen Kirche leiteten. Obgleich die röm. Päpste jede Gelegenheit ergriffen, England von Rom abhängig zu machen, so gelang es doch erst dem heil. Dunstan im 10. Jahrh., Rom den Sieg zu verschaffen. übrigens zeichnete sich die angelsächs. Geistlichkeit, nicht minder als die irische, durch Bildung und Pflege der 18 1. aften aus. Vor allen ist Beda Venerabilis (s. d.) berühmt. Der heil. Bonifacius (s. d.), nebst vielen andern angelsächs. und irischen (damals Schotten genannten) Priestern, machte sich um die Verbreitung der christl. Lehre in Deutschland verdient. Vgl. rücksichtlich der angelsächs. Kirche Soames, «The Anglo-Saxon churcho (Lond. 1835), und The Latin church during Anglo-Saxon timeso (Lond. 1849); Lingard, The antiquities of the Anglo-Saxon churcho (Neweastle 1810; deutsch, Bresl. 1847). Am gründlichsten ist die Geschichte der A. wie ihr gesellschaftlicher Zustand dargestellt in Turners «History of the Anglo-Saxons (6. Aufl. 3 Bde., Lond. 1852), Palgraves The rise and progress of the English commonwealtho (2 Bde., Lond. 1832) und dessen «History of the Anglo-Saxonso (Lond. 1872), in Lappenbergs Geschichte von England» (Bd. 1, Hamb. 1834), Kembles „The Anglo-Saxonso (2 Bde., Lond. 1848; deutsch von Brandes, 2 Bde., Lpz. 1852—54) und Stubbs' „The constitutional history of England o (Bd. 1, 3. Aufl., Lond. 1880).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 643Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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