Arbeiter und Arbeitslohn. Als Arbeiter im engern Wortsinne bezeichnet man in der Regel diejenigen, welche von Arbeitgebern, Unternehmern gegen Lohn mit einer Arbeit beschäftigt werden, bei welcher die körperliche eenbettet stark überwiegt, Diese Tagelöhner, Fabrikarbeiter, Gesellen u. s. w. Diese Arbeiter vereinigt, bilden den Arbeiterstand, die arbeitende Klasse. Gegen solche Bezeichnung läßt sich freilich mit Recht viel einwenden. Denn die Arbeiter, welche in ihr zusammengefaßt werden, sind keineswegs gleichartig, besitzen auch nicht sämtlich die gleichen Interessen. Der ländliche Arbeiter, der Tagelöhner, der Fabrikarbeiter, der Handwerker, der sich vielleicht sogar dem Künstler nähert u. s. w., stehen infolge ihrer Thätigkeit, ihres Erwerhs, ihrer Bildung auf sehr verschiedener sozialer Stufe. Außerdem können sie schon deshalb keinen Stand, der seinem Begriff nach wesentlich abgeschlossen sein muß, bilden, weil nicht nur alljährlich ein großer Teil von ihnen in den sog. Bürgerstand übergeht, sondern weil sogar alle Arbeiter das Streben nach diesem Übergange in sich tragen. Etelle empfiehlt es sich, bei der Erörterung der tellung und der Verhältnisse der unselbständigen Arbeiter, der Arbeiter für fremde Rechnung, die ihe Arbeiterstand, nachdem sie allgemein aufgenommen worden, beizubehalten. ie Eigentümlichkeit der wirtschaftlichen Stellung der Arbeiter liegt darin, daß sie ihre Arbeit gewissermaßen als eine Ware verkaufen, indem sie alle Ansprüche 40 das Produkt aufgeben und den Arbeitslohn als definitive Abfindung und Ver-Hatn fur ihre Leistung annehmen. Der Lohn aber estimmt 4 unabhängig von dem Werte des Produkts nach den jeweilig bestehenden Verhältnissen des Arbeitsmarktes durch Angebot und Nachfrage und stellt somit den Preis der Ware Arbeit dar. Gleichwohl ist man nicht berechtigt zu sagen, die Arbeit sei eine Ware wie jede andere. Sie vielmehr von allen andern Waren dadurch wesentlich unterschieden, daß sie in einem untrennbaren Zuammenhange mit der menschlichen Persönlichkeit teht, und seitdem die Arbeiter der Sklaverei und er Leibei enschaft entwachsen sind, ist es eine soialpolit. Notwendigkeit geworden, Vorkehrungen agegen zu treffen, daß die Warennatur der Arbeit die freie Persönlichkeit des Trägers der Arbeitskraft schädige. Diese Rücksichten Dow namentlich dahin geführt, durch gesetzliche Be timmungen über die Frauen⸗ und Kinderarbeit (s. d.) den zur Selbsthilfe nicht befähigten Teil des Arbeiterpersonals einigermaßen zu beschützen, auch im übrigen der Freiheit des Arbeitsvertrags gewisse Grenzen zu ziehen, z. B. durch Verbot des Trucks einer gesetzlichen Haftpflicht (s. Fabrikgesetzgebung); U—6 wurde den Arbeitern d⸗ des Koalitionsverbots (s. Strike) den Arbeitern die Möglichkeit gegeben, bei der Debattierung des Lohns der konzentrierten Macht des Kapitals die Macht ihrer Vereinigung entgegenzusetzen. (S. Arbeiterbewegung). Die untere Grenze des deit ist der notdürftige Unterhaltsbedarf des Arbeiters und seiner 2½ Wird dieses Existenzminimum nicht gewährt, so tritt allmählich eine solche Verminderung der Arbeitskräfte (durch Auswanderung und erhöhte Sterblichkeit, namentlich der Kinder) ein, 312 der Lohn wegen des günstigern von Angebot und Nach-Hiicr sich sol ach dem Kehernen Lohngesetze v Ricardos soll aber der Lohn sich niemals dauernd über dem Die Weryier Minimum erhalten können, weil durch die Vermehrung der Bevölkerung bald wieder ein vermehrtes Angebot und dessen naturgemäße Wirkung eintrete. Indes Aaeaedene diesa Ansicht schon die von Ricardo zugegebene Thatache, daß das für unbedingt notwendig gehaltene E des Durchsch die Lebenshaltung (standard of life) des Durchschnittsarbeiters, nicht nur in dem einen Lande höher steht als in dem andern, sondern auch in demselben Lande mit der wirtschaftlichen Entwickelung allmählich steigt. Namentlich hat der organisierte und selbst der bloß Acheiter durch die natürliche Klassensolidarität der Arbeiter Zeiten de Widerstand zu Wege gebracht, daß auch in eiten der Arbeitsstockung das Konkurrenzgesetz auf dem Arbeitsmarkte nicht in der gewöhnlichen Weise zur Geltung kommt; der Lohn wird kaum jemals bis zu dem 1 für die en Punkte gedrückt, er bleibt sogar oft für die Stunde auf dem frühern Satze, nur wird die Zahl der Arbeitsstunden vermindert und ein Teil der Arbeiter ganz entlassen. Diese letztern müssen dann, selbst wenn sie aus gewerkschaftlichen Kassen unterstützt werden, die schwersten Entbehrungen erdulden, aber das Lohnniveau behauptet sich annähernd auf der früher erreichten Höhe, und dieses Ergebnis kommt auch den zeitweise Arbeitslosen später mit zu gute. Auch die ältere engl. Lehre von Lohnfonds ist unhaltbar. Nach derselben wäre die Zahl der beschäftigten Arbeiter und die Durchschnittshöhe des Lohns abhängig von dem für die Unterne disponibeln Kapital in den Händen der Unternehmer. In Wirklichkeit aber ist die zahlungsfähige Nachfrage der Konsumenten das entscheidende Moment für die Ausdehnung der Produktion und die Beschäftigung von Arbeitern. Die Unternehmer spielen hier nur eine vermittelnde Rolle, und sie können bei genügender Organisation des Kredits stets die Verfügung über so viel Produktionsmittel erhalten, als zur Befriedigung der Konsumtionsnachfrage erforderlich ist. Jedenfalls aber hat der Lohn auch eine obere Grenze: sie ist bestimmt durch den Wert, den die Arbeit für den kalewiun Ber-Dieser verlangt den üblichen Kapitalgewinn, Vergütung seiner eigenen Thätigkeit und eine Prämie für das Risiko, dem er sich durch die Abfindung der Arbeiter und die Übernahme des Produkts auf seine Rechnung ausgesetzt hat. Muß der Unternehmer eine Lohnerhöhung bewilligen, so sucht er sich durch Preissteigerung des Produkts schadlos zu halten; vermindert i Detre dadurch die Konsumtion, so wird er seinen Betrieb beschränken oder einstellen oder vielleicht ruiniert werden, die Nachfrage nach Arbeit sich also vermindern. Diese Wendung kann in ungünstigen Zeiten schon eintreten, ehe der Lohn die Höhe erreicht hat, die man theoretisch als die normale betrachten muß, bei welcher er nämlich die Selbstkosten der Arbeit deckt. Diese bestehen nicht nur in dem oben „Lericher mastoßen ein sn sondern schließen auch Bersicherungskosten ein für den Fall, daß der Arbeiter durch Alter, Krankheit oder Unfall emner hilflosen wird oder daß er mit Hinterlassung einer hilflosen Familie stirbt. Wenn in solchen Fällen die Armenpflege helfen muß, so ist das ein Beweis, daß die Industrie ihre Kosten nicht vollständig deckt. Eine Fixierung des Lohns durch den Staat jedoch ist mit dem ganzen der Honden Wirtschaftssystem, das wesentlich auf der Konkurrenz von Angebot und Nachfrage beruht, ebenso unvereinbar wie die Anerkennung eines Rechts auf Arbeit. (S. Sozialismus.) Die Hauptformen des sind der Zeitlohn und der Stücklohn. Bei dem letztern liegt es allerdings in der Hand des Arbeiters, sich durch erhöhte Aunrengung und Geschicklichkeit ein höheres Einkommen zu verschaffen, aber der Durchschnittslohn wird doch, auf Zeit berechnet, nicht höher als bei dem Hohn u des Zeitlohns. Namentlich wird der Stücklohn in der Hausindustrie durch die Konkurrenz oft außerordentlich tief herabgedrückt, sodaß der Arbeiter selbst durch w14 bis 15stündige Arbeit kaum das Notwendigste erwerben kann. Die Arbeiterverbände sind daher im allgemeinen Gegner des Stücklohns, sofern es sich nicht um die in Jabriken und Werkstätten oder uberhaupt in größern Unternehmungen konzentrierte, sondern um isolierte häusliche Arbeit handelt. Ebenso bekämpfen sie die Afterunternehmung (frz. marchandage), durch welche einzelne besonders befähigte Arbeiter sich oft emporgebracht haben. Dagegen wird nichts nicht ein Ar gegen den Gruppenaccord, bei welchem nicht ein Arbeiter andern gegenüber als Unterneh-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. I. mer auftritt, sondern eine Gruppe, die ein bestimmtes Werk auszuführen im Stande ist, dasselbe gemeinschaftlich von dem Arbeitgeber für einen Aecordpreis übernimmt. Die Beteiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn durch eine Art von Tantieme führt schon über das Lohnsystem hinaus. (S. Association und Partnerschaft)