Aichverfahren, n., 1. das Verfahren bei Aichung von Gefäßen, Maßen, Schiffen re. ist gesetzlich geregelt und eine Veschreibung desselben dürfte hier überflüssig sein. — 2. (Hydrotechnik) das Verfahren behufs Regulirung der Vorrichtungen zu Messung durchlaufender Wassermengen schen H. und der tube-Darey — ist zum Theil auch die Benutzung einer bereits bekannten Geschwindigkeit nothwendig. Um dieselbe bei Mangel einer solchen zu erhalten, läßt man Wasser durch ein Gerinne in einen Aichkasten fließen, beobachtet die Zeit bis zu dessen Füllung u. erhält so die Wassermenge () Pro Zeiteinheit (fast stets pro Sekunde). Da man den benetzten Querschnitt (E) im Gerinne kennt, so ergiebt sich die mittlere Geschwindigkeit = 0 Aus der Größe der Bewegung der maßgebenden Theile des Instruments Umdrehungsanzahl der Flügel, Wassersäulendifferenz etc.) und der bekannten Geschwindigkeit ergiebt sich dann das Verhältnis zwischen dieser und den Kosffizienten. Ebenso benutzt man das A. zu Bestimmung von Ausfluß-, Kontraktions- etc. Koäffizienten. Näheres hierüber s. in d. Art. Koäffizientenbestimmung