Alarmhaus, n. (Kriegsb.), in Kantonnirungen, welche feindlichen Angriffen ausgesetzt sind oder auf deren Einwohner man sich nicht verlassen kann, läßt man die Truppen Nachts in größeren Abtheilungen vereinigt in Alarmhäusern, wozu man Kirchen, große öffentliche Gebäude, Scheunen etc. wählt, schlafen. P.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 72Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei