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HeilkundeBau-Lexikon 1881

Armenhaus, Armenhospital, n., frz. hetel-dieu, m., charité, f. engl. poorhouse, ein Haus, wo unverschuldet Arme od. Gebrechliche, die aber nicht geradezu krank sind, unentgeltlich mit Wohnung, Nahrung de. versehen werden. Die Rüstigen unter den Aufgenommenen müssen zu Verpflegung und Bedienung der Anderen mit arbeiten. Je nach Verfügung der Direktion oder sonstiger lokaler Einrichtung werden entweder blos einzelne Leute od. auch verarmte Familien im A. untergebracht. Erstere werden meist in größerer oder geringerer Anzahl in gemeinschaftliche Wohnräume, Schlafsäle etc., unter Trennung der Geschlechter, vertheilt, letzteren für jede Familiezwei Stuben, eine zum Wohnen, eine zum Schlafen, angewiesen. Bei allen diesen Räumen ist auf Leichtigkeit der Kommunikation, Ventilation u. Kontrolle zu sehen. Die Geschoßhöhe sei 3.—3,3 m. Heizung und Ventilation der Armenhäuser muß auf der einen Seite die Behaglichkeit und seitherigen Gewohnheiten der Bewohner, auf der andern Seite deren Gesundheitspflege berücksichtigen; dies kann nur mit Hülfe der Centralheizung erreicht werden; da ältere Personen höhere Grade der Lufttemperatur bedürfen, so hat die Heizung schon im Spätsommer zu beginnen, sobald die Temperatur im Gebäude unter 15K. sinkt, und hat — 19R. herzustellen, ohne über 21 R. zu steigen. Ebenso im Winter u. Frühling. Möglichste Gleichmäßigkeit der Erwärmung durch das ganze Haus ist wünschenswerth. Die Ventilation soll die Luft zu allen Zeiten, bes. zur Nachtzeit, geruchlos erhalten, muß also ähnlich wie bei der Gebäranstalt (s. d.) durch Zuführung großer Massen reiner, vorgewärmter Luft wirken. Schlafsäle sind deshalb Fig. 248. Kirche zu Pitunda. liche Maximal- und Miniauf geeignete Weise bezüglich der Luftreinheit, zu überwachen ist. Täglich einmal, während der gemeinschaftlichen Hauptmahlzeit, sind alle oberen Fenster zu öffnen, um äußere Luft eindringen zu lassen. Die Beleuchtung muß im Interesse der Reinlichkeit u. Sicherheit sehr reichlich sein, bes. auf Korridoren u. Treppen durch breite und hohe Fenster während des Tages, durch Gasflammen während der Nacht. Alle Parterre-Wohnungen müssen unterkellert sein. Kein Wohnraum für je eine Person darf unter 60 Kbm. groß sein, wozu gleiches Minimum des Schlafraumes kommt. Badeeinrichtungen sind für jedes A. unentbehrlich, und hat der Arzt zu bestimmen, ob der einzelne Bewohner nur einmal oder mehrere Male wöchentlich ein warmes Wannenvollbad zu nehmen hat. Die Anlage großer Küchen, guter Abtritte in genügender Zahl, einer Wasserleitung durch alle Zimmer de. versteht sich von selbst. Der Charakter des Ganzen sei freundlich, aber so einfach als möglich, ohne der Giite der Konstruktion Abbruch zu thun oder ärmliches Aussehen herbeizu—

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 156Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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