Arbeitshaus, n., frz. maison f. de force, engl. Workhousé, Gebäude zur Aufnahme einer Arbeitsanstalt. Vor allen Dingen ist natürlich darauf zu sehen, daß die Arbeiter, welche je nach dem betriebenen Gewerbe oder sonstigen Anforderungen der Fabrikation unter steter Sonderung der Geschlechter in Säle vertheilt werden, bequem kontrollirt werden können, daß die Luft sich ürtliane erneuere und reinige, daß selbst im gemeinschaftlichen Betsäl gehörige Aufsicht stattfinde, und daß dem Entweichen vorgebeugt sei. Freiwillig eingetretene Arbeiter genießen mehr Freiheiten, dürfen nach Feierabend ausgehen rce. Für Zwangsarbeiter ist ein von hoher Mauer umgebener gartenartiger Hof zu Erholung nach der Arbeit anzulegen; überhaupt darf das Ganze nicht gerade düster gehalten sein, die Säle müssen freundlich und nett aussehen, denn die Leute sollen eben Lust zur Arbeit bekommen. Auch äußerlich ist also ein Arbeitshaus in zwar ernstem u. kräftig einfachem, keineswegs aber düsterm Charakter durchzubilden.