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BaukunstBau-Lexikon 1881

Atelier, n., frz. atelier, m., engl. study, Werkstätte. I. (Hochb.) in Deutschland wird das Wort fast ausschließlich für Werkstätten von Künstlern gebraucht, jetzt aber auch vielfach von Handwerkern beansprucht. Die Einrichtungen der Ateliers sind natürlich für die verschiedenen Künstler sehr verschieden und werden noch durch persönliche Eigenheiten der sie Benutzenden oft bedeutend modifizirt. Im allgemeinen aber muß jedes A. vor allem geräumig genug für das darin Vorzunehmende, aber auch nicht zu groß, sondern traulich sein; gute Beleuchtung ist die nächste, ja fast wichtigste Anforderung. Demnach stellen sich folgende Bedingungen bei der Anlage von Ateliers für die einzelnen Künste heraus: 1. Für Architektur- sowie für Situations-, Maschinenu. andere Gattungen der Zeichnung, welche den Gebrauch von Reißschienen, Winkel und Zirkel erfordern, möglichst breite, 1—1½½ m. über dem Fußboden beginnende, mindestens 2m.hohe Fenster nach Norden mit schmalen Schäften. Die Tafeln zum Zeichnen stehen der Fensterwand entlang, so daß die Zeichnenden das Gesicht dem Fenster zukehren; ein Theil dieser Tafeln ist als sehr wenig geneigtes, nicht zu hohes Stehpult eingerichtet. Das Zimmer sei nicht tiefer als hoch; an der Wand, rechts von der Fensterwand, eine Tafel zum Zeichnen v. Ornamenten, Tuschen u. Koloriren von Façgaden re., wozu man das Licht von der linken Seite braucht, an der andern Wand eine Tafel zum Anfertigen v. Schablonen etc.; hierzu ein Tisch zum Aufspannen, Abschneiden, Verpacken etc., Waschapparat, Papierschrank, Reißbretrepositorium etc. 2. Für Bildhauer. Möglichst hoher Raum, welchem beliebig hohes Seitenlicht von Norden, sowie mit Sonne, nach Wunsch auch Oberlicht gegeben werden kann, indem die betreffenden Fenster alle angebracht, aber mit dicken Vorhängen od. Laden verschließbar sind. Zu den nothwendigsten Möbeln eines Bildhauer-Ateliers gehören Drehtische, spanische Wände, Stellagen zum Aktstellen etc. Sollen darin Statuen in Stein ausgeführt werden, so muß es zu ebener Erde liegen und eine Einfahrt haben. 3. Für Maler. a) Für Aquarell- und Miniaturmaler: Seitenlicht nach Norden, Brüstung etwa 1 — 1½0 m. hoch. Für jed. Arbeiter ein Fenster v. 1,%—1,3 ln. Breite, auf beiden Seiten 80—90 em. Pfeiler. b) Für Olmaler, Porträtisten etc. großes Fenster nach Norden, 1½ 1, 0 m. Brüstung,‚, 1,3% —2 m. breit. Dabei muß aber, wie beim Bildhauer-Atelier, die Möglichkeit einer Veränderung der Beleuchtung geboten sein, überhaupt ist die Einrichtung ganz ähnlich dem Bildhauer-Atelier, exel. der großen Höhe und der Einfahrt. e) Für Panoramisten etc. schräges Oberlicht von mattem Glas. 4. Für Kupferstecher, Stahlstecher etc. wie 3 a, aber an jedem Fenster ein Blendrahmen mit Seidenpapier, schwachem Shirting oder mattem Glas. 5. Für Lithographen ähnlich, aber noch mit einem Tisch versehen, wo man das Licht von der linken Seite hat und vor sich in der Entfernung von 2—3 m. eine zu einem Porträt sitzende Person placiren kann. 6. Für Photographen, s. d. Art. Photographie. II. Atelier, m., frz., hat noch folgende Bedeutungen: (Kriegsb.) 1. s. v. w. Faschinenbank (s. d.). Pte.] — 2. Atelier de construction, s. v. w. Artilleriewerkstätte. — 3. A. de granulation, Körnhaus (s. d.). III. (Schiffsb.) A. de construction, Schiffswerft, Werft, Zimmerwerft.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 176Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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