Auktionslokal, n.; zu Einrichtung eines solchen ist erforderlich: Ein großer Vorraum, durch welchen das Publikum eingelassen wirdu. in welchem hinter Schranken die zu versteigernden Gegenstände vor Beginn der Auktion zur Besichtigung in der Weise ausgestellt werden, daß sie nicht angegriffen werden können. Dahinter liegt nun der eigentliche Auktionsraum; hier muß Platz für eine bedeutende Zahl von Kauflustigen sein, deren vordere Reihen sitzen; hinter einer Schranke, an d. Alle herantreten können, befindet sich eine lange Tafel zum Auslegen der an die Reihe kommenden Gegenstände und ein Pult für den Protokollanten sowie ein Platz für den Auktionator, letzterer so hoch gelegen, daß der Auktionator von Allen gesehen wird und auch selbst die ganze Versammlung bequem übersehen kann. Aus dem Raum hinter den Schranken muß man bequem in den Ausstellungsraum gelangen können.