FeedApotheke (grch., soviel wie Niederlage)
HeilkundeBrockhaus 1882

Apotheke (grch., soviel wie Niederlage), auch Offizin genannt, ist dasjenige Lokal, in welchem die Anfertigung und Verabfolgung der Arzneien an das Publikum geschieht; sie muß hell, geräumig und mit den gebräuchlichsten Medikamenten sowie mit den zur Bereitung der Arzneien erforderlichen Gerätschaften ausgestattet sein. Außerdem muß jede A. im weitern Sinne ein Laboratorium, in welchem die Darstellung der chemisch-pharmaceutischen sowie überhaupt aller offizinellen Präparate, und eine sog. Stoßekammer, in welcher die mechan. Zerkleinerung der rohen Arzneimittel vorgenommen wird, aufzuweisen haben. Ferner muß ein Vorratsraum, Materialkammer, wohl auch Kräuterboden genannt, zur Aufbewahrung von größern Vorräten an trockenen Vegetabilien u. s. w., sowie eine mit besonderm Verschluß versehene sog. Giftkammer, welche die starkwirkenden Stoffe und Gifte in sich birgt, vorhanden sein. Zur Aufbewahrung der flüssigen Arzneimittel, wie Tinkturen, Ole, Säfte, destillierte Wässer u. s. w., dient die Niederlage, im allgemeinen auch Wasserkeller genannt. In allen diesen Räumlichkeiten müssen sämtliche Standgefäße, um etwaige Verwechselungen zu vermeiden, mit dauerhaften, deutlich geschriebenen Signaturen versehen sein. (S. Apothekerkunst.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 774Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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