FeedBankgebünude
Handwerk & GewerbeBau-Lexikon 1881

Bankgebünude, n., franz. banque, f., engl. bank, muß folgende Räume enthalten: einen Versammlungssal, Zimmer für das Direktorium, Geschäftszimmer für den die Jour (den Tagesdienst) habenden Direktor, anderweite Kontore, Auszahlungslokal mit großem Vorzimmer und mit Schiebgitter versehenen Schaltern zu bequemer gleichzeitiger Abfertigung vieler Personen etc., endlich wohlverwahrte, gegen Einbruch und Feuersgefahr möglichst vollständig gesicherte Geldmagazine; das Weitere bedingt sich aus Spezialverhältnissen.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 253Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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