baues entweder durch gewöhnliche Tagelöhner oder, und zwar besser und genauer, durch Gartenarbeiter. B. Maurerarbeiten. Hier rathen wir, zwar bei jedem Geschoß für alle die in demselben vorkommenden Posten den Materialbedarf gleich mit zu berechnen, aber die dadurch erlangten Posten nicht an dieser Stelle in die Reinschrift einzutragen, sondern dies in einer besondern Abtheilung zu thun; s. sub C. Wir sind durch vielfältige Erfahrungen zu diesem Resultat gekommen. Die Abtheilung Berhält folgende Unterabtheilungen: 1. In der Gründung. a) Arbeitslöhne für Maurer und Handlanger gemeinschaftlich nach Kubikmäß. Wenn man es den Meistern in Akkord übergiebt, so wird in ganz Deutschland jeder Meister lieber so rechnen, als unter Trennung der Maurerlöhne von den Handlangerlöhnen. Wenn man es den Gesellen in Akkord giebt, so pflegen auch diese lieber auf eine derartige Anordnung als auf Trennung der Arbeitslöhne für Gesellen und Handlanger einzugehen, und halten sich dann die Handlanger selbst. Im Bankett sind die Arbeitslöhne etwas höher als in den oberen Schichten der Gründung anzunehmen. Wohlfeiler wird die Gründung allerdings, wenn man sie in Akkord giebt; dies ist aber nur bei sehr sorgfältiger Aufsicht anzuempfehlen, sonst wird jedenfalls im Tagelohn Alles besser ausgeführt. Die Berechnung und Rubrizirung ist ebenso auszuführen als bei A. b) Das Material an Steinen, Kalk, Sand, Traß, Cement etc., nach Massen, ohne Auswerfung der Preise berechnet, und zwar für jede Materialart in einem Posten für die ganze Abtheilung a. Bei Berechnung dieser Materialien muß man berücksichtigen, daß die zu der Gründung in der Regel verwendeten Bruchsteine oft sehr unregelmäßige Gestalten haben und daher, wenn sie ruthenweise geliefert werden, bei der Vermauerung in der Regel nicht so viel Kubikmäß Mauerwerk liefern, als die Ruthen enthalten sollten. Ferner braucht man der Regel zur Gründung sehr viel Mörtel; bei der Wahl des Mörtelmaterials kommt die Beschaffenheit des Grundbodens u. der Mauersteine mit in Betracht. 2. Im Souterrain oder Keller. a) Arbeitslöhne für Aufmauern der Umfassungswände, soweit sie noch in der Erde stecken und also an einer Seite rauh sein können, nach Kubikmäß; Berechnung und Rubrizirung wie oben. p) Arbeitslöhne für Aufmauern der aus der Erde vorstehenden Umfassungswände sowie der stärkeren Scheidewände nach Kubikmäß. Rubrizirung u. Berechnung wie oben. e) Arbeitslöhne für Anlegen und Aufmauern der „Scheidewände, nach Quadratmäß, also nach den Stärken rubrizirt, u. der etwaigen freistehenden Pfeiler im Innern nung wie oben. d) Arbeitslöhne für Versetzen der etwa nöthigenSockelplatten, Fenstersohlbänke, Treppenstufen etc., ebenfalls für Maurer- u. Handlangerlöhne gemeinschaftlich nach dem Stück; dadurch fällt die Rubrik für Kubikmäßsummen hier weg. e) Arbeitslöhne für Wölben der Gurt- u. Schildbögen, je nach der Landessitte nach Kubik- oder Quadratmäß. k) Arbeitslöhne für Überwölben der Kellerräume, inel. od. nach Umständen auch exel. des Anfertigens u. Aufstellens der Lehrbögen, in der Regel nach Quadratmäß u. daher nach Stärken rubrizirt. g) Innerer Abputz u. Weißen der Wände nach Quadratmäß. h) Abputz und Weißen der Wölbflächen nach Quadratmäß. i) Material an Bruchsteinen, Ziegel, Kalk, Sand, Cement u. s. w., nach landesüblichen Mäßen oder Anzahlen berechnet, wiederum ohne die Preise auszuwerfen und bei jeder Materialsorte blos in einem Posten für das ganze Geschoß. 3. Im Erdgeschoß (Parterre). a) Arbeitslöhne an den Umfassungsmauern. Hier ist die Berechnung je nach Landesbrauch verschieden; man pflegt nämlich hier u. da die Wölbarbeit an den Fenster- und Thürbögen nicht besonders zu veranschlagen, dafür aber die Offnung als vollgemauert zu verrechnen. Bei ganz einfachen Anlagen und bei sehr großen Offnungen kommt dabei eine höhere, bei kleinen Offnungen, gegliederten Pfeilern etc. eine niedrigere Summe heraus, als wenn man, wie eigentlich richtig, u. eben wegen der genannten, bei ersterem Verfahren unvermeidlichen Ungenauigkeiten zu empfehlen, die Offnungen nicht, dafür aber die Arbeit bei Aufmauerung der Ecken, Überwölbung etc. besonders in Rechnung bringt. Es wird allerdings dadurch die Anzahl der Posten und die Mühe der Berechnung einigermaßen vermehrt, aber dafür ein genaueres Resultat erzielt. b) Arbeitslöhne für Versetzen der Steinarbeiten, exel. der Beihülfe eines oder mehrerer Steinmetzen, in der Regel nach Kubikmäß, hier und da auch nach Stück berechnet, je nach Landesgebrauch und sonstigen Umständen inel. oder exel. des Abladens, Beiseitelegens, Aufbringens etc. vor dem Versetzen, des Verschalens derselben mit Bret, Umwinden mit Stroh, Belegen mit Lehm od. dgl. gleich nach dem Versetzen. e) Arbeitslöhne für Aufmauern der massiven Scheidewände, meist nach Quadratmäß, häufig auch nach Kubikmäß, je nach Landesbrauch. d) Arbeitslöhne für Aufmauern der Essen, entweder ganz gesondert berechnet nach steigendem Maß oder nach Kubikmäß, oder blos als Zuschlag auf den Arbeitslohn für das Aufmauern der Wände, wo man dann den Kubikinhalt der Essen bei jenen schon mit berechnen muß. e) Arbeitslöhne für Ausmauern der Fache in den hölzernen Scheidewänden, gewöhnlich über das Fachholz voll gerechnet; doch gilt hier dasselbe, was oben bei a gesagt wurde. k) Arbeitslöhne für den inneren Abputz der massiven Wandflächen nach Quadratmäß. Man rechnet auch hier häufig, ja fast in der Regel, die Fensteröffnungen für voll und kann dies auch mit etwas weniger Nachtheil als bei a, da die Laibungen, Brüstungen etc. ungefähr so viel Arbeit machen, als wenn das Fenster glatt ausgemauertwäre, obgleich jedenfalls bei besonderer Berechnung ein genaueres Resultat erzielt wird. g) Arbeitslöhne für den Abputz der hölzernen Scheidewände, incl. Berohren des Holzwerks. Hierbei wird an manchen Orten das Material an Rohr, Draht u. Nägeln bei dem Preis für den Arbeitslohn pro Flächeneinheit mit eingerechnet, anderwärts gesondert berechnet. h) Arbeitslöhne für den Putz an den Decken, inel. der glatten kleineren Kehlen und des Berohrens. i) Arbeitslöhne für das Ziehen von Gipssimsen, größeren Kehlen, das Putzen von Nischen u. dergl. feinere Putzarbeiten, für das Setzen der Ofen, Kochherde, Maschinen etc. k) Materialbedarf an Stein, Kalk, Gips, Cement, Rohr, Nägeln, Draht, in Bezug auf die gebrauchten Massen ohne Kostenberechnung. schosse fort, wobei zu bemerken ist, daß in den höheren Geschossen sich die Arbeitslöhne etwas steigern. Im ganzen wird dann der äußere Abputz veranschlagt, der sich nichtgut geschoßweise theilen läßt, ebenso das äußere Abfärben; dann folgt eine, gewöhnlich mit der Überschrift „Insgemein“ versehene Abtheilung, welche die Ansätze enthält für Darleihung von Gerüst u. Geräthschaften von Seiten des Maurermeisters, für Kalklöschen, für Aufsicht (durch den Maurerpalier u. einen etwaigen Handlangerpalier), für das im Mauerwerk nöthige kleinere Eisenzeug, für Darleihen u. Schärfen des Werkzeugs etc. C. Maeterialkosten-Berechnung. Der Bedarf an Material wird in Kapiteln, etwa wie folgt: 1. Bruchsteine, 2. Hausteine, 3. Mauerziegel, 4. Kalk, 5. etc. Cement, Sand, Lehm, Rohr, Stroh etc., kurz nach den verschiedenen Sorten des zu verwendenden Materials geordnet, und zwar so, daß für jede Materialsorte die bei den einzelnen Geschossen resultirende Summe als Posten aufnotirt, addirt und nach der sich ergebenden Summe so- wie dem betreffenden Einzelpreis die Totalpreise ermittelt werden. D. Steinmetzarbeiten. In der Regel werden diese nach Stücken, oft aber auch nach Kubikmäß berechnet; gewöhnlich ist zwar der Fuhrlohn vom Arbeitsplatz nach der Baustelle, nicht aber das Abladen und Versetzen mit inbegriffen, wohl aber die Beihülfe eines oder mehrerer Steinmetzgesellen beim Versetzen, sowie das Nachbessern und Abschleifen nach geschehenem Versetzen. In manchen Gegenden kann man gröbere Steinarbeiten durch die Maurergesellen machen lassen, so daß der Arbeitslohn für solche dann unter der Maurerarbeit sub B, der Bedarf an rohen Steinen sub O mit zu verrechnen wäre; eine gesonderte Berechnung des Arbeitslohns u. Materials tritt auch in den Fällen ein, wo das rohe Material direkt angeschafft und blos die Verarbeitung dem Steinmetzüberlassen wird. E. Steinsetzarbeiten, Pflasterarbeit, Battuta eto., in der Regel nach Quadratmäß, inel. des Materials an Steinen und Sand, oft aber auch dieses einzeln berechnet. F. Zimmermannsarbeiten. Diese werden in vielen Gegenden inel. des Materialbedarfs, in anderen exel. desselben berechnet, und hat man sich dabei nach dem Landesbrauch zu richten. Derselbe Fall tritt ein, wenn die Zulage nicht am Bauplatz gemacht wird, wo dann in einigen Gegenden das Zulegen oder sonst Anfertigen, der Transport nach dem Bauplatz u. das Aufstellen resp. Hinfertigen einzeln, in anderen Gegenden zusammen berechnet wird. 1. In der Gründung; blos bei sehr lockerem Grundboden müssen die Grundgruben, Brunnengruben etc. ausgeschalt werden. Doch gehören in diese Rubrik die künstlichen hölzernen Gründungen, Pfahl- oder Schwellrost, Brunnenkränze, Fangedämme, Betonkästen u. dergl. Arbeiten mehr, wenn solche nöthig sind. 2. Im Souterrain; hier sind in der Regel blos die Lehrbögen zum Gewölbe nöthig, manchmal aber auch Lattenverschläge zu Trennung der einzelnen Kellerabtheilungen, Fußböden etc. Auch hier ist, dafern nicht beides vereint berechnet wird, zunächst der Betrag des Arbeitslohns und dann der Materialbedarf an Ganzholz, Halbholz, Kreuzholz, Pfosten, Bretern, Latten, Klammern, Nägeln etc. auszuwerfen. Das Holz wird entweder, nach seinen einzelnen Stärken rubrizirt, in laufendem Längenmäß angegeben od. sogleich der Bedarf an Baumstämmen ausgeworfen. 3. etc. Ebenso verfährt man dann in den oberen Geschossen sowie im Dach etc., wo sich ebenfalls nach oben hin die Arbeitslöhne etwas steigern. Die Arbeitslöhne für Abbinden u. Aufstellen des eigentl. Zimmerwerks werden in der Regel für die verschiedenen Holzstärken gesondert nach Kurrentmäß, der Arbeitslohn für die Bret- u. Lattenarbeit nach Stückzahl der zu verarbeitenden Breter oder und andere nicht gut in eine der obigen Rubriken zu bringende Arbeiten. G. Dachdeckerarbeiten. Hier kommt es zunächst darauf an, ob das Dach mit Schiefer, Ziegel, Steinpappe od. anderem Material gedeckt werden soll. Die Schieferdecker übernehmen in der Regel die Lieferung des Materials gleich mit, und es wird dann nach Quadratmaß, doch hier und da auch nach Anzahl der Schieferplatten, Gewicht des zu verwendenden Schiefers, inel. des Arbeitslohnes, der Nägel etc. gerechnet. Ebenso ist es bei Steinpappe, Dachfilz re.; bei Ziegeldach aber muß man sich den Bedarf an Ziegeln, Spänen etc. selbst auswerfen und bezahlt in der Regel den Ziegeldecker nach der Anzahl der von ihm eingedeckten Ziegel. Doch ist auch hier der Brauch in den einzelnen Theilen Deutschlands sehr verschieden. Metalldekkung wird meist gleich mit in der Abtheilung für Klempnerarbeiten oder dergl. aufgeführt, wobei dann die Abtheilung G wegfällt. H. Tischlerarbeiten. Bei Berechnung derselben wird, nach den Geschossen gesondert und nach der Größe geordnet, ein Verzeichnis der Thüren, Fensterläden, Fensterbreter und Schränke etc. gefertigt, deren Lieferung der Tischler in der Regel, inel. des Materials, nach demStückübernimmt. Vielfach ist es üblich, daß der Tischler die Thüren einmal mit Oelfarbe gestrichen auf den Bau liefert; doch ist dies nicht zu empfehlen, indem sich unter diesem Anstrich Fehler des Holzes, wie Aststellen, Stockflecke, Wurmlöcher etc., sehr leicht verstecken lassen. Bei den einzelnen Stücken ist Länge und Breite, oder Höhe und Breite und die Stärke des Holzes anzugeben; bei letzterem auch stets ausdrücklich zu bemerken, ob es vor od. nach dem Hobeln die betreffende Stärke haben soll. Parketts, in der Regel exel., doch häufig auch inel. des Legens und Bohnens, werden nach Quadratmäß berechnet. Oft übernimmt der Zimmermeister auch die Tischlerarbeiten. J. Schlosserarbeiten. Unter diese Abtheilung, welche ebenso eingetheilt wird wie die vorhergehende, gehören: 1. Thür⸗ u. Fensterbeschläge, nach Geschossen etc. geordnet. — 2. Komplizirte Anker, Schraubenbolzen, Zuganker etc., schmiedeeiserne Säulen, Balken, Sparren. — 3. Aschenkästen, Kochmaschinentheile, Essenreinigungsthüren. — 4. Wetterfahnen, Blitzableiter u. dgl. m., theils nach Stück, theils nach Gewicht, je nach Landesbrauch ausgeworfen. K. Schmiedearbeiten. Hierher gehören: 1. Gröbere Anker, Hängeeisen, Schlaudern, Klammern etc. — 2. Kleine Klammern, Putzhaken etc., auch Handwerkszeug. — 3. Gitter, in der Regel Alles nach Gewicht berechnet. L. Klempnerarbeiten. 1. Etwaige Dachdeckungen und Wandbekleidungen gleich der Kupferschmiedearbeit nach Quadratmäß. — 2. Rinnen, Röhrenetc. nach Längenmäß berechnet; die Kupferschmiedearbeit wird hingegen bei letzteren Arbeiten nach dem Gewicht berechnet, ebenso die Gelbgießerarbeit; Alles gewöhnlich inel. des Materials, dessen Beschaffenheit nach Stärke etc., je nach Landesbrauch, durch direkte Angabe des Stärkemäßes, oder beigefügte Probe oder Angabe der Nummer, oder des Gewichts pro Flächenmäßeinheit etc., festgestellt wird. M. Glaserarbeiten werden in den ordinären Arten in der Regel nach Quadratmäß, nur bei außergewöhnlichen Arbeiten nach Stück berechnet. Bei gewöhnlichen Fenstern liefert der Glaser das Beschläge gleich mit. In Bezug auf die Ablieferung mit dem Anstrich und die Mäße gilt das bei H Gesagte auch hier. Der Grad der Weißheit des Glases u. die Stärke desselben ist je nach Landesbrauch nach Anzahl der Tafeln pro Band oder anderswie festzustellen. N. Stubenmaler⸗ u. Lackirerarbeiten; dieselben werden in einfachen, glatten Arten gewöhnlich nach Quadratmäß, bei feinerer Arbeit nach Stück, und zwar fast überall incl. des Materials an Oelfarbe, Leimfarbe etc. sowie inel. des leichten Gerüstes, der Leitern etc. berechnet. Doch ist dies, ebenso wie etwaige Abweichungen, besonders zu bemerken, desgleichen ob die Arbeiten nach besonderen Zeichnungen anzufertigen sind. — O. Töpfer⸗ od. Häfnerarbeiten, an Ofen, Terracottaverzierungen etc. gewöhnlich nach dem Stück ausgeworfen. P. Eisengußarbeiten. Diese werden meist nach Gewicht veranschlagt; doch ist dabei zu bemerken, ob Form und Modellkosten, Transport nach dem Bauplatz u. Montirung (Aufstellung) mit in den Preis einbegriffen sind oder nicht. Q. etc. In den nun folgenden Rubriken tritt, je nach Beschaffenheit oder Bestimmung des Baues, große Verschiedenheit ein. Folgende Gewerke sind es wohl, deren Arbeiten, je nach den Umständen, noch in den Anschlag mit aufgenommen werden: Tüncher und Weißbinder, Bildhauer, Stukkateur, Ofensetzer, Zinkgießer, Holzbildhauer, Tapezierer, Vergolder, Posamentierer, Mechaniker, Maschinenbauer, Parkettleger, Fußbodenfrotteur, Horndrechsler, Uhrmacher, Glockengießer etc. In der letzten Rubrik des Anschlags faßt man nun in der Regel unter der Ueberschrift „Insgemein“ diejenigen Kosten zusammen, die sich zum Theil nicht ganz genau voraus bestimmen lassen, zum andern Theil keinem der aufgeführten Gewerke zustehen, z. B. für Aufsicht, für die Konzession u. andere Abgaben, für den Wächter, das Honorar für den Architekten, Trinkgelder, Richtfest etc. Da nun durch die Witterung und durch andere, nicht in des Menschen Gewalt stehende Umstände der Bau vielfältig in seinem ruhigen Fortgang gestört werden kann, so fügt man dem Anschlag, wenn man vorsichtig sein will, noch eine Rubrik „für unvorhergesehene Fälle“ hinzu, welche ungefähr 3—5, bei Wasserbauten 6—10 ,/ der ganzen Anschlagssumme beträgt u. zugleich zu Abrundung derselben benutzt wird, denn, wenn man auch die Kosten eines Baues sehr annähernd berechnen kann, auf einige Mark und bes. auf einzelne Pfennige diese Genauigkeit auszudehnen, ist unmöglich. III. Endlich werden am Schluß des Bauanschlags in einer Wiederholung, resumé, sämtliche Summen der einzelnen Artikel nochmals aufgeführt u. in die Totalsumme zusammengezogen. Ms.)