Bei den Flußschiffen unterscheidet man Korben, Borden, Klamben, Keile, Heben, Rangen, Berghölzer, Steiner, Bühne und Dollbaum. ö Fast alle im Vorstehenden ihrer Benennung nach aufgezählten Hölzer sind in bes. Artikeln näher besprochen, auf welche daher verwiesen werden muß. M. Bauholzverbindung, f., s. d. Art. Holzverband. Bauhorizont, m., 1. (Hochb.), auch Bauniveau, n., frz. surface f. du terrainhorizontal, rez-de-bätisse, m., rezde-chaussée, m., engl. ground— level, ground- Iine, horizontale Ebene, meist in der Höhe des Straßenniveaus, welche man als Normalebene bei Kotirung der Bauzeichnung annimmt, indem man die Mäße der Höhen darüber mit einem , die Mäße der Tiefen unter dieser Ebene mit einem — bezeichnet. — 2. (Kriegsb.) auch Terrainlinie, f., franz. ligne de terre, engl. ground-level, ground-line, horizontale Linie, die als Vertikalprojektion der Bauebene auf den Profilzeichnungen erscheint; s. d. Art. Bauebene und Lageplan. Bauhülfe, f., 1. s. v. w. Baubegnadigung (s. d.). — 2. s. v. w. Baufrohne (s.d.). — 3. Der Beistand an Geld, Baumaterialen, den ein rri oder leibeigener Bauer nach einem Schadenfeuer oder bei Baufälligkeit seines Hauses von seinem Gutsherrn zu fordern berechtigt ist. Bauhütte, f., 1. auch Baubude, k., frz. bureau m. de construction, bureau de la fabrique, engl. fabrik-house, lat. fabrica, fabricina (scil. domus), das Bureau bei größeren Bauten; es ist in der Regel nöthig, ein solches in der unmittelbaren Nähe des Baues zu etabliren, und man errichtet zu diesem Zweckein provisorisches Gebäude; dieses, B. gen., enthält ein Expeditionszimmerchen, ein Zeichenlokal, eine kleine Niederlage zu Aufbewahrung von Baugeräthschaften, von kleinen Vorräthen an Gips, Farbe, Cement, Nägeln etc., einen Raum zum Frühstücken etc. für die Arbeiter, mit einem Pult für die Parliere, vielleicht auch Arbeitsschuppen für Steinmetzen, lat. horreum latomorum, lapicidina (scil. domus), Zimmerleute etc.; bei kleineren Bauten reduzirt sich dies Alles auf einen Raum, mit einem Pult und einer rings umher laufenden Bank versehen, und Baubude oder auch Grotte genannt. 2. Bauhütte, Baulage od. Baulager, Baugesellschaft, Baubrüderschaft, frz. Ioge magonnique, f., engl. freemason'slodge, lat. collegium, confraternitas, confratria etc. fabrorum, muratorum, latomorum, auch logium ete., Gewerksverbindung uSchutzgilde der Steinmetzen u. Bauleute. Ihre früheste Geschichte istin das Dunkel der Sage gehüllt. Nach dieser sollen allerdings schon bei Aegyptern u. Assyrern solche Verbindungen bestanden haben; dann sollen die von Hiram an Salomo, zum Bau des Salomonischen Tempels, gesendeten Werkleute in Jerusalem eine ähnliche Verbindungunter Meister Adon Hiram aufgerichtet haben, der eine Erzgießerbrüderschaft unter Tubal-Kain zur Seite stand. Von dem Zustand unter den Griechen schweigt die Sage ebenfalls nicht ganz, indem sie sogar den Thales, Pythagoras, Euklid, Archimedes etc. als Mitglieder und Meister von Bin anführt. Unter Karl dem Großen haben der Sage nach in Osnabrück, Fulda, Paderborn, Metz, Lyon, Tours, Orleans, St. Gallen etc., wo allerdings damals Kirchenbauten im Gang waren, Bin in Form einer besonderen Verbindung unter den Bauleuten der Klöster, mit eigenen Gesetzen u. Statuten u. besonderen Vorrechten, bestanden. Schon im Jahre 926 soll sich in York in England eine solche Gesellschaft eigene Gesetze gegeben haben, die die Bestätigung der Regenten fanden; nach anderen englischen, doch ebenfalls noch nicht ganz zuverlässigen Nachrichten wären die Bin zuerst im 10. Jahrhundert in der Lombardei aufgetreten, hätten noch vor dem Jahre 1000 Privilegien vom Papst für Kirchenbauten erhalten, wären nur dem Papst verantwortlich, nur des hohen Klerus Befehlen unterworfen gewesen etc. In Deutschland ist der Sage nach der Bund der Bauhandwerker zuerstzu Magdeburg im Dom aufgerichtet worden unter Kaiser Karl II.; darunter ist nicht Karl der Dicke, auch nicht Karl Martell zu verstehen, wie in vielen späteren Steinmetzurkunden u. Zunftritualen, sogar mit Hinzufügung der Jahrzahl 876, angeführt wird, sondern Friedrich II., der Hohenstaufe, unter dessen Regierung 1211 der Magdeburger Dom begonnen ward und der den Beinamen Karl der Andere (ein zweiter Karl der Große) führte. Diesen Sagen gegenüber steht nun Folgendes an zuverlässigen Nachrichten. Bei den Römern bestanden nachweislich collegia fabrorum, die unter den Aedilen standen u. von Konstantin dem Großen besondere Privilegien erhielten, die in der Zeit von 306 bis 407 nochmals bestätigt wurden. Vom Ende des 4. bis An-⸗ fang des 9. Jahrhunderts fehlen alle historischen Nachweise über das Bestehen ähnlicher Vereine. Vom 9.—11.Jahrhundert pflegten die Klöster, bes. die Benediktiner, das Bauwesen. Aber 812 bitten die Mönche von Fulda den Kaiser um Verminderung der ihnen durch das Bauen auferlegten Mühen, um Regelung der Arbeitsstunden re. Dies deutet auf einen fühlbaren Mangel an eigenen Gesetzen hin. Im Jahr 924 zog Bischof Ulrich bei seinen Kirchenbauten „Architekten“ zu, hatte also unter den Mönchen keine oder nicht genug Bauverständige. Ebenso ging es 1005 dem Abt Airard v. Reims, welcher Laien— Architekten zuziehen mußte. Baumeister Thietmar in Stablo stand bei Abt Poppo (+ 1048) in hoher Gunst. — Anderseits deutet auf einen obligatorischen Zusammenhang der Baumeister mit der Geistlichkeit der Umstand, daß Manegoldus sich 1090, als er den Neubau des Klosters Marbach begonnen, unter die Mönche aufnehmen ließ. Allerdings hatte schon 1082 Abt Wilhelm von Hirsau die Bauarbeiter seines Klosters, die conversi oder barbati und 50 oblati, unter bes. Statuten u. unter Dispensirung von einigen der allgemeinen Klosterpflichten zu einem näheren Bunde vereinigt, aber Privilegien nach außen könnte er dieser B. nicht verschaffen. In Verbindung mit anderen Bin stand dieselbe allerdings, so mit denen von Canterbury, Clugny, Cremsmünster, Marbach, Frankenthal, Lorsch, Schaffhausen u. vielen anderen, namentlich Benediktinerklöstern. Die Bischöfe, z. B. Bernward v. Hildesheim, 992ff., Meinwerk v. Paderborn (1009—36), Benno v. Osnabrück etc., leiteten die Bauten persönlich, aber schon Otto von Bamberg, der 1097—1103 den Dombau zu Speyer leitete, scheint der letzte deutsche Bischof gewesen zu sein, der sich praktisch am Bauwesen betheiligte; selbst innerhalb der Klöster ging das Bauwesen mehr und mehr an die Konversen über, die allerdings noch das Gelübde der Ehelosigkeit u. des Gehorsams leisten mußten, sich auch nicht eigenmächtig aus der Klausur entfernen durften, aber doch, wie schon in Hirsau, so nun auch anderwärts von vielen Vorschriften des strengen Klosterlebens entbunden u. je nach ihrem Gewerbe in kraternitates gegliedert waren, denen jeder ein magister vorstand. Unter ihnen standen weltliche Arbeiter, kamiliares, famuli, servi, die gegen bäres Geld arbeiteten (zuerst 1090 in Regensburg), der magister operis sive fabricae, Werkmeister, war stets ein Ordensherr. Am Schluß des 11. Jahrhunderts traten nun weltliche Baubrüderschaften auf; so bestand 1099 in Lüttich schon seit Jahren ein concilium latomorum, zu welchem der Bischof seine Zuflucht nahm, weil unter den Geistlichen kein genügend Bauverständiger war. An anderen Orten freilich war das Umgekehrteder Fall. Ja, außer den Benediktinern fingen seit 1113 auch die aus jenen hervorgegangenen Cisterzienser an, sich lebhaft mit Kirchenu. Klosterbau zu beschäftigen, was sich sogar so steigerte, daß den Artifices des Ordens 1157 verboten ward, für Fremde gegen Entgelt außerhalb des Klosters, namentlich an Profanbauten, zu arbeiten. Die 1120 unter Verschärfung der Augustinerregeln gegründeten Prämonstratenser, die ebenfalls Konversenbrüderschaften einrichteten, überließen dieselben an Weltliche zu Bauarbeiten. Zu derselben Zeit aber, wo es also den Laien an Bauarbeitern gefehlt zu haben scheint, begann es den Klöstern an Architekten zu fehlen, so daß hier und da einem Laien die Oberleitung eines größeren kirchlichen Baues anvertraut ward, wie z. B. 1133, wo der Bischof von Würzburg dem bürgerlichen Baumeister Enzelinus den Dombau überträgt. 1222 baut der Laie Albero die Apostelkirche zu Köln. 1236 fungirt Thomas v. Cormont mit seinem Sohn Regnault zu Amiens als Werkmeister etc. Dadurch scheint die Disziplin der Klosterwerkleute gelockert worden zu sein, wenigstens vertheidigten die Konversenbrüderschaften ihre Privilegien sehr lebhaft; als z. B. 1230 Abt Wilhelm von Prémontré seine Konversen zum Scheren der Bärte zwingen wollte, drohten sie, alle Klöster in Brand zu stecken. Während die Oblati früher dem Herrn geweihte Kinder gewesen waren, die als Lehrlinge den Konversen zugetheilt wurden, um dann selbst entweder Ordensgeistliche od. Conversi zu werden, verstand man nun unter diesem Ausdruck unfreie Handlanger, während die Konversen Freie waren. Gegen Mitte des 13. Jahrhunderts nun sagten sich viele dieser „freien“ Maurer u. Steinmetzen von den Klöstern los u. zogen in die Städte. Die hiermit als vollendet zu betrachtende weltliche B. konnte u. wollte nicht den städtischen Zünften zugerechnet werden, schon wegen ihres Wanderlebens. Gleichwohl erscheinen von 1248 an häufig Steinmetzmeister als städtische Grundbesitzer mit dem Titel magister, der darauf schließen läßt, daß sie einer Innung angehört haben, die ihnen diesen Titel verlieh. 1247 ertheilt der Bischof von Basel dem vereinigten Handwerk der Maurer u. Schmiede ein Privilegium, u. 1258 erscheint die Innung der Maurer in Paris als organisirte Körperschaft, ja 1332 mußte die Straßburger Hütte der städtischen Zunft beitreten. Da aber die Thätigkeit der Bauleute an einem Ort, bes. bei weniger großen Bauten, oft nur kurze Zeit dauerte, u. demnach die Brüder in Gruppen od. einzeln bald hierin, bald dorthin zogen, so wurde es, als die Maurer u. Steinmetzen (damals zusammengehörig) sich, dem allgemeinen Associationsdrang des 13. Jahrhunderts folgend und infolge der aus dem Kloster mitgebrachten Gewohnheiten, verbündeten u. sich eine Genossenschaftsordnung gaben, nothwendig, außer den allen solchen Ordnungen damals eigenen, noch besondere Einrichtungen zu treffen, als Schutzmittel sowohl gegen die Konkurrenz derjenigen Bauhandwerker, die nicht den klösterlichen Unterricht genossen hatten und bis jetzt zu besseren Bauten nicht zugelassen worden waren, als gegen die Intriguen der Geistlichen, die die Bauleute wieder in den Klosterbann zurückzubringen suchten; ferner gegen die Indisziplin, die mit dem Aufhören des Klosterzwanges einzureißen drohte; gegen die Herrschsucht einzelner Mitglieder, gegen die Herrschaft des Adels etc. Auch konnte sich nicht, wie bei anderen Zünften, der Unterschied zwischen Meistern u. Gesellen als zwischen Ansässigen und Unansässigen bilden, und eben daher mußte bald eine einzige Brüderschaft sich über das ganze von Brüdern berührte Gebiet erstrecken, deren Mitglieder da, wo sich, durch einen in Aussicht stehenden Bau herzugelockt, genug derselben zusammenfanden, sich zu einer B. organisirten. Natürlich nur war es, daß diejenigen Ban, welche mit größerer Mitgliederzahl u. auf längere Zeit an solchen Orten bestanden, wo größere Bauten vorlagen, auch bald die Oberhand gewannen. So verbreitete sich bald das in seinen Grundzügen ganz dem germanischen Geist entsprechende Institut dieser halb zünftig, halb klösterlich organisirten Baugesellschaften fast durch ganz Europa, wurde aber von Deutschland aus dirigirt. Die einzelnen Bin entstanden in der Regel gelegentlich eines größeren Baues, konstituirten sich unter dem Werkmeister des Baues, erlangten fast immer das Vorrecht eigener Gerichtsbarkeit, infolge dessen sie strenge Disziplin unter den Arbeitern aufrecht erhalten konnten, u. blieben auch oft nach Vollendung solcher Bauten an Ort u. Stelle beisammen, theils der Unterhaltung u. Reparatur des betreffenden Riesenbaues sich widmend, theils andere Bauten am Ort u. in der Nähe übernehmend, theils Arbeiter ausbildend u. oft in Masse an andere Bauorte versendend, od. an neuere Bin verborgend. Fast alle Bin standen durch diese Manier ihrer Thätigkeit in inniger Verbindung unter einander, ähnlich wie die Klöster geistlicher Orden, u. zwar standen mehrere kleinere Bin unter einer größeren; so z. B. waren im römischen Reich 4 Haupthütten. Die erste zu Straßburg (seit 1275), deren Gebiet von der Mosel, durch Franken, Thüringen, Meißen, Hessen u. Schwaben bis Eichstädt, Ulm, Augsburg, Adelberg u. Welschland reichte; die Wiener Haupthütte herrschte in Bayern u. dem heutigen Oesterreich; die Kölner Haupthütte am Rhein u. Main u. in den Niederlanden; die Berner, später Züricher, in der ganzen Eidgenossenschaft. Jede B. mußte an ihre Haupthütte den Zehnten abgeben. Unter den Haupthütten wieder war die herrschende die zu Straßburg. Nur frei u. ehrlich Geborene wurden als Lehrlinge (Diener, Knechte) angenommen und mußten 5 Jahre, Söhne von Brüdern nur 3 Jahre lernen; nach dieser Zeit wurde der Ausgelernte vom Meister losgesprochen, gelobte dabei bei seiner Treue an Eidesstatt: 1. Bewahrung des deutschen Kunstgeheimnisses in Bezug auf Gruß, andere Erkennungszeichen, auf Kunstgriffe, Zeichenmethode etc.; 2. Gehorsam; 3. das deutsche Handwerk zu stärken; 4. darauf zu halten, daß nur ausgelernte Diener das Handwerk ausüben; 5. sein Ehrenzeichen (Steinmetzzeichen) nicht zu ändernre. Nun wurde er in die in symbolische Form gekleideten Regeln der Kunst eingeweiht, indem seine Legitimation durch Gruß und Griff ihm als Wandelgesellen Eingang in alle Bin verschaffte u. jeden Meister u. Gesellen verpflichtete, ihn Handgriffe, Regeln u. Kunstvortheile unentgeltlich zu lehren. Nach zwei Wanderjahren mußte er Alles erlernt haben, was dazu gehört, einen Bau zu unternehmen, und war damit als richtiger od gefreiter Geselle, lat. sodalis, fähig, sich zur selbständigen Leitung eines Baues neben Meistern zu melden. Der von dem Bauherrn, häufig auch von den Gesellen selbst, aus diesen Bewerbern Gewählte hieß nun, so lange die Arbeit dauerte, Werkmeister, und war dadurch Oberhaupt der Ortsbauhütte, in welcher unter ihm Diener (die nur erannehmen durfte), Wandelgesellen, Gesellen u. unbeschäftigte Meister (Meister ohne Förderung) arbeiteten. Alle diese mußten jährlich beichten, die wilde Ehe, Schulden, Spiel etc. meiden, während der Arbeit dem Meister sowie dem von demselben zu ernennenden Parlier unbedingten Gehorsam leisten, nur nach deutscher Art u. Kunst arbeiten u. dieselbe vor allen Nichtbrüdern geheim halten, durften auch keinen Privatauftrag annehmen. Von diesem „Steinwerks-Rechtu. Gewohnheit“ etwas verschieden war die Bruderschaftsgewohnheit. Wo ein Meister einen Bau hatte, traten die geschworenen deutschen Brüder zusammen zu einer confraternitas, wo alle Nichtgeschworenen oder Nichtdeutschen ausgeschlossen waren; zugelassen wurden aber auch Nichthandwerker, Liebhaber, sofern sie den Eid leisteten. An ihrer Spitze stand ein gewählter Stuhlmeister, gewöhnlich, doch nicht unbedingt, der Werkmeister, der Bundeskasse und Hüttenbuch führte Alle übrigen Mitglieder, Steinwerksmeister, lapidarii, lapicidae, Quadermaurer, engl. freemasons, auch hier u. da Schlossermeister, Laienräthe (Liebhaber), Künstler, Parliere und gefreite Gesellen waren sich in der Brüderschaft ganz gleich. Wandelgesellen, Steinhauer, gewöhnliche Maurer, als Mörtler, caementarii, masons, Ziegelmaurer, bricklayers, Bruchsteinmaurer (rough-setteérs) sowie die Diener u. Lehrlinge waren noch nicht zutrittsfähig. Alle Monate kamen sie zusammen, Gesellschaftsangelegenheiten zu berathen, Gericht gegen Uebertreter zu pflegen u. zuletzt ein Gelage abzuhalten, Alles nach bestimmtem Ritual; den Majoritätsbeschlüssen der Brüder mußten sich selbst Werkmeister und Stuhlmeister fügen. Näher auf das Ritual einzugehen, mangelt hier der Raum. Die deutschen Ben sendeten bald ihre im alleinigen Besitz der deutschen (gothischen) Handgriffe u. Kunstregeln stehenden Arbeiter nach allen kultivirten Ländern Europa's, meist unter der Leitung von Werkmeistern, welche dann mit Hülfe von Dolmetschern (Parleurs, Parlieren) auch nichtdeutsche Arbeiter beschäftigten, die aber nie Brüder einer deutschen Hütte werden konnten. Deshalb bildeten sich denn auch im Auslande nach deutschem Muster und unter deutschem Einfluß Bin u. Steinmetzbrüderschaften, namentlich in England, wo die Brüder freilich nur zum geringsten Theile Freie waren u. infolge dessen die Hütten nur wenige Rechte hatten, namentlich kein eigenes Gericht. Im frühen Mittelalter waren, wie gesagt, die Parliere u. Werkmeister in der Regel Mönche od. sonstige Geistliche gewesen. Um ihre Regeln etc. den niederen Arbeitern u. Oblaten (Handlangern) geheim zu halten, erfanden sie eine Art Zeichensprache, u. die Symbolik spielte bei ihren Gebräuchen sowie bei den Formen ihrer Werke eine große Rolle; erst in der Zeit des Aufblühens der von der Geistlichkeit getrennten freien Bin kamen die Steinmetzzeichen (s.d.) in Aufnahme. Nach der Reformation, durch das damals überhandnehmende Nachahmungssystem u. Streben nach Nationalität in der Baukunst, wodurch auch die Symbolik u. der von ihr getragene gothische Stil sinken mußte, sanken die Bin von ihrer früheren Höhe zu zunftähnlichen Korporationen herab; die Symbole etc. gingen auf die Freimaurerlogen über, die dadurch entstanden, daß man bei dem Abnehmen des religiösen Interesses an den größeren Kirchenbauten Nichtbauleute (Laienräthe) in größerer Anzahl als früher in die Bin aufnahm, um jenes Interesse durch ein neues zu ersetzen. Diese „angenommenen“ Maurer, welche an die eigentlichen Steinmetzgesetze natürlich nicht gebunden, davon „frei“ waren, bildeten bald selbstständige Logen, Freimaurerlogen, franz. loge de francsmagons, engl. franch-mason's-lodge, welche auch viele von den moralischen Regeln, die in den Statuten der B.n (den Steinmetzordnungen) eine große Rolle spielten, in ihre Statuten aufgenommen haben; ja man könnte sagen, die Ben des Mittelalters und ihre Einrichtungen theilten sich: derethische Theilkam an die Freimaurer, der praktische an die Bauzünfte. MS.