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BaukunstBau-Lexikon 1881

Baumeister, m., 1. frz. architéecte, m., engl. architeéct, lat. architéctus, s. v. w. Baukünstler; das Wort Baumeister wurde früher als Titel theils an beamtete Architekten, theils an solche Bauverständige verliehen, die eine gesetzlich geregelte Prüfung bestanden. Jetzt führen fast allgemein die selbständig etablirten Baugewerke auch ohne Autorisation diesen Titel. Ueber die Aufgabe des B.s vergl. d. Art. Architektur. — 2. lat. aedilis, Titel für diejenigen städtischen Rathsherren, welche die Bauangelegenheiten einer Stadt finanziell zu leiten haben.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 307Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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