FeedBaupolizei
Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Baupolizei, f., die Behörde, welche die Beobachtung der in Bezug auf Baue und Gebäude bestehenden wohlfahrtspolizeilichen Normen (Bauordnungen) zu überwachen hat. Sie hat die Baupläne zu prüfen, zur Ausführung der Baue Konzessionen zu ertheilen, diese Ausführung sowie den baulichen Zustand bereits vollendeter Gebäude zu überwachen, die Beobachtung der erwähnten Normen durch Strafandrohung zu erwirken, auch bei Regelwidrigkeiten nach Befinden bereits genehmigte Baue zu untersagen, ja unter Umständen selbst mit Hinwegreißen bereits errichteter Gebäude, beziehentlich mit Abänderung von Ordnungswidrigkeiten auf Kosten des Besitzers, von Amts wegen zu verfahren.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 310Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 6

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6