Beimengungen der Gesteine. In den Gesteinen oder Felsarten kommen häufig, außer den zur Zusammensetzung des Gesteines nothwendigen Mineralien, noch solche vor, die, ohne daß sie nothwendige Bestandtheile wären, doch in gewissem Grad charakteristisch sind. Diese Beimengungen oder accessorischen Bestandtheile können sehr häufig auf-“ treten (Erzlagerstätten, Gänge); sie können auch ganz. fehlen, ohne daß dadurch die eigentliche Natur des Hauptgesteins geändert würde. So ist der Turmalin dem Granit, der Schwefelkies dem Hornblendegestein und der Granat“ dem Glimmergestein beigemengt; sind diese B. technisch verwendbar und treten sie in genügender Menge auf, so werden sie die Veranlassung zu bergmännischem Abbau. Vergl. accessorische Gemengtheile. 7½ Vein, n., 1. in der Bedeutung stützender Fuß, z. B. Bankbein, Tischbein, Stuhlbein, Bockbein etc. — 2. s. v. w. Knochen. — 3. s. v. w. Elfenbein.