Betrieb, m., franz. exploitation, f., engl. working, 1. Verwaltung u. Regelung des Gebrauchs von Maschinen, Eisenbahnen, Mühlen, Fabriken etc. Zum B.gehört in erster Instanz Geld, das sogen. Betriebskapital. Eben so wichtig ist aber auch eine gute Organisation, weil sonst ein Chaos eintritt, das mit Zerrüttung der Vermögensumstände endet. Einrichtung u. Wirksamkeit eines B.es ist nicht denkbar ohne zweckdienliche Gesetze, u. daher muß besond. jedes Fabrikwesen eine klare gesetzliche Grundlage erhalten, wodurch es möglich wird, die verwickeltsten Geschäfte auf einfache, bestimmte Regeln zurückzuführen; die Gesetze aber nützen wiederum nichts, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden, und hierbei kommen die Fähigkeiten des Chefs, der Beamten u. selbst die des Arbeiterpersonals in Frage; denn ohne die geeigneten Fähigkeiten dieser Faktoren ist die für den B. förderliche Ordnung nicht zu erhalten. Nach der Beschaffung des dem B. zu Grunde gelegten Kapitals kann man verschiedene Arten von Unternehmungen unterscheiden. Es kann nämlich das Kapital von einem Einzelnen oder von Mehreren geliefert werden. Sind mehrere Unternehmer zusammengetreten, so können diese entweder eine Kompagnie gegründet haben, welche der Welt gegenüber wie ein einziger Unternehmer haftet, od. es kann das nöthige Betriebskapital durch gleichmäßige Beiträge, z. B. gegen Ausgabe von Aktien, erhoben worden sein. Die Aktie sichert dem Besitzer einen Antheil am Gewinn, macht ihn aber nicht für fernere Zahlungen haftbar, wenn das Unternehmen mißglücken sollte, während der einzelne Unternehmer mit dem ganzen Vermögen stets den Gläubigern haftet; beim Aktienbetrieb wird deshalb auch in bestimmten Zeiten öffentlich Rechenschaft über den Stand der Aktiva und Passiva abgelegt; auch findet Ueberwachung von Seiten des Staates statt, während dies in dem andern Fall nicht geschieht. — 2. In betreff der zum Fabrikbetrieb dienenden Motoren oder Kraftmaschinen unterscheidet man Hand-, Wasser-, Dampfbetrieb etc.; natürlich können auch mehrere Motoren gleichzeitig beim Betrieb vorhanden sein. Sνπκο — 3. Im B. sein heißt a) bei Bergwerken s. v. w. befahren werden; b) bei Maschinen s. v. w. im Gange sein; bei Hohöfen etc. s. v. w. beschickt und entzündet sein.