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Recht & StaatBrockhaus 1882

Ausschust, ein aus einer größern Vereinigung von Gesellch (leiner Korporation, Versammlung oder Gesellschaft) gewählter und mit besondern Funktionen betrauter engerer Kreis von Mitgliedern. Besonders führen häufig die Deputationen J. d.), Kommissionen (. d.) und Komitees (s. d.) in den schnne. Eue eige Versammlungen den Namen Ausschüsse. Eine eigentümliche Bedeutung hatten die Ausschüsse in dem frühern deutschen Ständewesen; Den waren dieselben nicht blos vorübergehende Deputationen, die den Ständen vorarbeiteten, sondern sie vertraten geradezu die Gesamtstände und übten eigene Rechte aus.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 248Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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