Bajadêren (aus dem portug. bailadeira, d. i. Tänzerin) nennen die Europäer die öffentlichen Tänzerinnen und Sängerinnen in Indien, die in und große Klassen zerfallen, deren jede mehrere nterabteilungen zählt. Zu der ersten Klasse gehören die dem Dienste der Tempel und Götter geweihten, zu der zweiten die im Lande umherziehenden Tänzerinnen. Die erstern, Devadäsi, d. i. Göttersklavinnen genannt, unterscheiden sich na dem Range der Familie, aus der sie stammen, na der Würde der Gottheit, der sie sich weihen, un nach dem Ansehen und Reichtum des Tempels, dem e angehören, in zwei Rangklassen. Die des ersten anges werden aus den angesehensten Familien der Vaisyakaste, wozu die reichen Landeigentümer, Grundbesitzer und Kaufleute gehören, gewählt, die des zweiten aus den vornehmsten Sudrafamilien, die unsern Handwerkern entsprechen. Nur Mädchen, dich im Alter der Kindheit und frei von allen körperlichen Gebrechen, werden als Devadäsis aufenommen, und die Eltern müssen durch feierlichen ertrag auf alle Rechte an ihnen u Unserrtg wor⸗ *. dieselben zunächst den nötigen Unterricht er10 ten. Die Devadäsis haben bei Festen und feierichen Umzügen ihres Gottes das Lob desselben zu Hanfelt seine Thaten und Siege zu preisen und vor emselben herzutanzen, die Blumenkränze zu flechten, mit welchen die Götterbilder verziert werden, die Prieh alle niedern Dienste im Tempel und für die Priester zu verrichten. Die Devadäsis ersten Ranges wohnen innerhalb der Ringmauern des Tempels, und dürfen diesen ohne besondere Erlaubnis des Senhd nicht verlassen. Sie können — ben Leben hindurch im jungfräulichen Stande bleiben. Doch 300 es ihnen auch • sich einen Liebhaber innerhalb oder außerhalb des Tempels u wählen, wenn er nur den obern Kasten angehört; ein Liebesverhältnis aber mit einem Manne niedern Standes wird mit großer Härte bestraft. Erhalten sie Kinder, so werden die Mädchen in dem Gewerbe der Mutter erzogen, die Knaben aber zu Musikern gebildet. Die Devadasis zweiten Ranges unterscheiden sich im ganzen wenig von denen des ersten Ranges, nur daß sie nicht so gebunden sind, weil sie außerhalb der Tempel wohnen. Täglich ö muß eine bestimmte Zahl derselben der Reihe nach den Dienst im Tempel versehen; bei öffentlichen Prozessionen aber müssen alle erscheinen. Sie tanzen und singen nicht allein vor den Götterbildern, wofür sie ein bestimmtes Einkommen an Reis und Geld erhalten, sondern werden zu gleichem Zwecke auch bei andern Festlichkeiten, wie Hochzeiten, Gastereien u. s. w., von den Vornehmen berufen. Wesentlich verschieden von den Devadäsis sind die Tänzerinnen, die, frei im Lande umherziehend und nur bei Privatfestlichkeiten herbeigerusen, in Tschultris (öffentlichen Herbergen) die Fremden unterhalten und bald Nati, oder in der gewöhnlichen Form Natsch, bald Kuttani, bald Sutradhari, je nach der verschiedenen Kunst, in der sie sich gerade auszeichnen, benannt werden. Einige derselben leben unabhängig beisammen in Truppen von 10— 12 Köpfen, ziehen im Lande umher und teilen ihren Gewinn mit den Musikanten, die sie begleiten. Andere stehen unter der Aufsicht von Dayas oder alten Tänzerinnen, die allein allen Gewinn ziehen und diesen Mädchen dafür nur Kost und Kleidung geben. Noch andere sind sen iht Sklavinnen solcher alten Weiber, welche sie in ihren jüngern Jahren durch Kauf oder Annahme an Kindesstatt an sich gebracht und in ihrer Kunst unterrichtet 5 Die Tracht der B. 5 originell und nicht ohne verführerischen Reiz. Ihre Tänze entsprechen jedoch nicht dem, was man gewöhnlich unter Tanz versteht, sondern sind nielnehr Pantomimen, deren Erklärung in den Gesängen liegt, die von den beleitenden Musikern recitiert werden. Die Geänge enthalten meist die Themata der glücklichen oder verzweifelnden Liebe, der Eifersucht, der Erwartung des Geliebten u. s. w.