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Recht & StaatBrockhaus 1882

Barre, ein echt deutsches Wort, bezeichnet einen langen, dünnen Körper, durch welchen etwas verperrt werden kann, also Pfahl, Stange, Schlagaum, Riegel u. s. w. Abgeleitet davon ist das franz. Barrière, d. h. ein absperrendes Pfahlwerk, ein Verschlag u. dal. Weiter heißt im Franösischen B., im Englischen bar, soviel als Gerichtsschranke oder diejenige hren die N durch welche bei dem öffentlichen Verfahren die Richterbank von der zuhörenden Menge ½ ist. Da die Advokaten als Verteidiger und Ratgeber der Parteien ihren Platz an der B. erhalten, so ist dieses Wort sowie der davon abgeleitete franz. Ausdruck Barreau auch auf den ganzen Stand der Advokaten übertragen worden. In England führt die höhere Klasse von Advokaten J. Rechtsanwalt) den Namen Barrister. Außerdem nennt man in Frankreich und England auch die Schranken, welche die Sitze der 3. In deiden en Versammlungen einschließen, die 3. In beiden Häusern des brit. Metare des trennt die B. die Mitglieder und die Sekretäre des Hauses von einem kleinen Raum an der Eingangsthür, in welchen zuweilen andere Personen eintreten, um „vor der B. zu stehen » oder »als Rato vor der B. dichelnssen zu werden. Es sind dies im gmsirate iejenigen, welche das Haus zu Gefängnisstrafe wegen eines „Bruchs der Privilegien des Hausesverurteilt, oder die in Prozessen vor dem Hause als Zeugen oder Sachwalter erscheinen sollen; dann auch Deputationen der Citykorporation von London. Im Oberhause nehmen vor der B. die Mitlieder des Unterhauses während der Thronrede 105 sowie diejenigen Deputationen des Unterauses, welche eine Bill überbringen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 503Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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