Bekenner (Confessores) hießen in der frühern christl. Kirche, nach Matth. 10, 32, solche, welche wegen des christl. Glaubens standhaft Verfolgunen erduldeten, nen. ihr Bekenntnis mit dem Tode esiegeln zu müssen. Die ihnen erwiesene hohe Ehre verleitete sie zuweilen zu t die Mite ves Ansprüchen. So maßten sich um die Mitte des 3. Jahrh. die afrikanischen B. das Recht an, Gefallene ohne weiteres in die kirchliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen, ein Mißbrauch, gegen welchen namentlich Cyprian sehr entschieden ankämpfte.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 705Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei