FeedBilanz
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Bilanz (vom lat. bilanx und ital. bilancia, laß Wage oder Gleichgewicht), die periodische Schlu rechnung der Ge iigteit der⸗ deren Zweck die Erträge und der Richtigkeit der buchhalterischen Einträge und des Geschäftsvermögens ist. Diese Rechnung betrifft vorzüglich die Vermerke über bare Einnahmen und Ausgaben (das Cassabuch) und über Forderungen und Schulden (das Hauptbuch). Man unterscheidet Monatsbilanz und Hauptbilanz. Die Monatsbilanz oder der Probeabschluß hat und die Prüfung der Summeneinträge zum Zweck un wird bei geregelter Buchführung a ude ein aufgemacht oder gezogen, zu welchem Ende ein besonderes Bilanzbuch dient. Die Hauptbilanz oder der Hauptabschluß hat die Ermittelung des Geschäftsvermögens und somit auch des Gewinns oder Verlustes in einer abgelaufenen Periode (durch Verleichung mit dem r Geschätsbegt beim vorigen Abschluß oder bei der Geschä tsbegründung) zum Zweck. Gewöhnlich wird sie alljährlich aufgestellt, was die Gesetze einiger Staaten ausdrücklich fordern. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch verordnet die Aufstellung der B. in jedem Ren — wohl für einzelne Kaufleute als auch für andelsgesellschaften und schreibt die Normen vor bezüglich ihrer Anfertigung und Aufbewahrung. (Vgl. Handelsbilanz und Merkantilsystem.) . .. (gat.), zweiseitig, nach zwei Seiten gerichtet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 43Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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