Abschreibung nennt man in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Conto, wie. sie z. B. nötig wird, wenn das Conto einen Wert, mit dem es belastet war, wieder zurückgibt. Wichtiger ist die A., welche durch die planmäßige jährliche Herabsetzung des Wertes gewisser, sich abnutzender Inventarstücke bedingt wird. Auch kommt es vor, daß die anfänglichen Generalunkosten eines i Unternehmens auf mehrere Jahre verteilt werden, indem man sie als einen allmählich abzuschreibenden Betrag in die Aktiva stellt. Endlich wer-d den auch oft sarte A. veranlaßt durch von außen i kommende Entwertung eines Teils der Aktiva des Unternehmens, z. B. seines Effektenbesitzes, oder bei neugegründeten Aktiengesellschaften der zu en Eiuen Preisen übernommenen Fabrikanlagen, Grubenfelder u. s. w. Im allgemeinen erfolgen die A. zu Lasten des Gewinn⸗ und Verlustcontos; bei sehr großen Verlusten aber werden außerordentliche Maßregeln nötig, wie namentlich bei Aktiengesellschaften die Reduktion des Kapitals. Besondere Beachtung vom volkswirtschaftlichen Standpunkte verdient die A. des stehenden Kapitals bei altbegründeten industriellen Unternehmungen. (S. Amortisation.)