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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Aktiva und Passiva. Aktiva sind in der Gemögen, ghn die Bestandteile des wirklichen Vermögens, ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Schulden, also bares Geld, Wechsel, Wertpapiere, Waren, Gerätschaften, Maschinen und Werkzeuge, Häuser und Grundstücke sowie außenstehende Forderungen; Passiva sind die noch zu lösenden Verbindlichkeiten überhaupt, wie Schulden, Wechselaccepte, rückständige Steuern u. s. w. Das Pasnva hast Verzeichnis sämtlicher Aktiva und Passiva heißt das Inventar (s. d.), ein das Verhältnis der Aktiva und Passiva darstellender Abschluß dagegen die Bilanz (s. d.); die Aktiva nach Abzug der Passiva ergeben das eigentliche Vermögen. Übersteigen die Passiva die Aktiva, so ist Insolvenz (s. Bankrott) da. Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuche ist jeder Kaufmann verpflichtet, in jedem Jahre ein Inventar und eine Bilanz anzufertigen. Dabei sind sämtliche Vermögensstücke und Forderungen nach dem Werte anzusetzen, der ihnen zur Zeit der Aufnahme beizulegen ist, zweifel-Auenrinalcche aan; Wahrscheinlichkeit zu schätzen, uneinbringliche ganz abzuschreiben. Über Behandlung der Aktiva und Passiva der Aktiengesellschaften bei Aufstellung der Bilanz gibt das Handelsgesetzbuch (Art. 239 a) noch besondere Vorschriften.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 308Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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