Blackstone (Sir William), engl. Rechtsgelehrter, geb. zu London 10. Juli 1723, studierte seit 1738 in Orford die Rechte, trat 1746 als Sachwalter auf und eröffnete 1753 in Oxford Vorlesungen über engl. Verfassung und Gesetzgebung, die bald großen Beifall hunden Ein gelehrter Jurist, Namens Viner, setzte infolge dessen in seinem Testament eine Summe zur Gründung eines Lehrstuhls für das gemeine engl. Recht aus, auf den B. 1758 berufen wurde. Nachdem er bereits 1761 in das Parlament getreten war, wurde er 1763 zum Solicitor-General und zugleich zum Vorstandsmitglied der Advokaten vom Middle-Temple ernannt, worauf er seine Stelle in —5 1766 niederlegte. Im J. 1768 von neuem ins Parlament gewählt, wurde er dann Recorder von Wallingford und 1770 Richter am königl. Gerichtshofe der Common Pleas, in welchem 9oben mte er 14. Febr. 1780 starb. Aus seinen Vorlesungen in Oxford entstanden die klassischen CCommentaries on the Laws of England (4 Bde., Oxf. 1765—68), welche noch jetzt als Autorität in allen konstitutionellen Fragen gelten und in zahlreichen Ausgaben verbreitet worden sind. Von der 23. Aufl. Cond. 1854) an sind die Commentarieso immer vollständiger in neue Bearbeitungen übergegangen. Die unvergleichliche Klarheit und Eleganz der Behandlung von Rechtsmaterien, sowie ein patriotischer Optimismus, der in allen überkommenen Einrichtungen des Landes die tiefe Weisheit und den Rechtssinn der Vorfahren walten sieht, haben dem Werk einen beispiellosen Erfolg verschafft. Einige seiner Ansichten über religiöse Duldung verwickelten ihn jedoch in lebhafte Streitigkeiten, besonders mit Bentham, dessen Fragment on Governmento (1776) gegen Bis polit. Grundsätze gerichtet war. Außerdem verfaßte er noch Law tractso (2 Bde., Lond. 1762; deutsch, Bremen 1779) und Analysis of the Laws of Englando (Oxf. 1754 u. öfter), eine Art Encyklopädie des engl. Rechts.