Amplifikation (lat.), d. i. Erweiterung, findet statt, wenn eine Vorstellung, ein Urteil oder ein Schluß nach ihren Bestandteilen ausführlicher dargestellt werden. In einem engern Sinne bildete die A. den Teil der rednerischen Ausführung, bei welchem man über den unmittelbaren und wesentlichen Inhalt eines Satzes hinausgeht und den Gegenstand durch sein Verhältnis zu andern Dingen erläutert. Die Rhetorik nimmt gewöhnlich vier Arten der rednerischen A. an: 1) Erläuterung eines Satzes durch Ahnliches, wohin das Gleichnis gehört; 2) Erläuterung durch das Entgegengesetzte; 3) Veranschaulichung des Allgemeinen durch ein Besonderes und 4) Bestätigung durch Zeugnisse.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 580Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei