Campbell (John, Lord), Lord-Kanzler von England, geb. 15. Sept. 1779 zu Springfield bei Cupar in Schonland als Sohn eines Geistlichen, studierte auf der Universität zu Edinburgh und ging dann nach London, wo er mehrere Jahre Berichterstatter für das Morning Chronicles war. Seit 1806 trat er als Sachwalter auf und erwarb sich nach und nach eine glänzende Praxis und den Ruf eines ausge eichneten Rechtsgelehrten. Zugleich wirkte er als Schriftteller durch Veröffentlichung genauer Berichte über ie wichtigsten, in den Gerichtshöfen der King's-Bench und Common-Pleas zur Entscheidung gekommenen Rechtsfälle (4 Bde., Lond. 1809—16). m J. 1830 in das Parlament gewählt, schloß er ich den Whigs an und erlangte bald, vorzüglich bei Diskussionen über Rechtsverhältmisse eine einflußreiche timme; 1832 wurde er in dem Ministerium Grey zum Solicitor-General, 1834 zum Attorney-General ernannt und leistete bei der Krisis im J. 1835 seiner Partei die wichtigsten Dienste. Ihm verdankte man auch die seinen Namen führende Akte, welche die alten, für die Presse äußerst drückenden Bestimmungen über Injurien aufhob. Im Juni 1841, als die Whigregierung ihrem Ende nahe, ward C. zum Lord-Kanzler von Irland mit Wochn würde ernannt, mußte aber nach einigen Wochen seinem to istischen achfolger weichen. Von dieser Zeit an gehörte er zu den Hauptführern eme Mustei im Oberhause. Dabei widmete er seine uße dem Studium, namentlich den histor. Wissenschaften, als deren Frucht Lives of the Lord Chancellors f Englandeo (3 Serien in 7 Bdn., Lond. 1845— 48½ 4. Aufl., 10 Bde., Lond. 1857; 8. Aufl., Lond. 1873) und 4Lives of the Chief-Justices o Englando (3 Bde., Lond. 1849—57; g. Aufl., 4 Bde., Lond. 1874) e IC Außerdem gab er eine Auswahl seiner Reden (Speeches at the Bar and in the House of Commonso, Lond. 1842) und eine ae über ShakspearelLond. 1859) heraus. Unter-Whigministeriums den Posten eines Kanzlers des er endlich die Lord-Kanzlerwürde, die er bis zu seinem Tode, 23. Juni 1861, bekleidete. Vgl. Hardcastle,Läte of John, Lord C.v (2 Bde., Lond. 188H. Lambridge und dann für Harwich, folgte 1861 dem Vater als Baron C. Im Oberhause hat er sich namentli bei den Debatten über auswärtige Angelegenheiten beteiligt, ohne jedoch durch staatsmännische Begabung oder eredsamkeit zu glänzen.