Bonus nennt man in England jede bei einer Finanzoperation oder einem Aktienunternehmen erzielte Prämie oder Extradividende; insbesondere aber heißt B. in der neuern Zeit der nach dem Reingewinn bemessene Zuschuß, den manche Arbeitgeber ihren Arbeitern neben dem landesüblichen Lohne am ohne ledis gewähren. Ist ein Zuschuß zu dem Lohne lediglich dadurch bedingt, daß der Arbeiter durch Aktien oder auf andere Art selbst einen Anteil an dem Geschäft besitzt, so ist er als eine Dividende und nicht als B. im eigentlichen Sinne aufzufassen; erscheint er als ein ganz von dem Ermessen und Gutdünken des Arbeitgebers abhän-Gat Geschenk, so kann er nur als Prämie oder ratifikation bezeichnet werden. Das Wesen des eigentlichen B. wäre also darin zu sehen, daß er vertragsmäßig als bestimmter Prozentteil des noch unbestimmten und erst nach Ablauf des geiaat feststellbaren Reingewinns dem Arbeiter zugefagt ist, während der eigentliche Lohn auf irgend eine Weise im voraus normiert wird. Eine solche Beteiligung der Arbeiter am Reingewinn ohne Anteil am Geschäft wurde in Deutschland zuerst von * Heinrich von Thünen (s. d.) im Anschluß an seine theoretischen Untersuchungen auf seinem Gute Tellow in Mecklenburg im J. 1848 eingeführt und sie ist seitdem von dessen Sohne und Enkel mit gutem Erfolge beibehalten worden. Die Anteile werden nach bestimmten Prinzipien berechnet, jedoch den Betreffenden nicht bar ausgezahlt, sondern in einem Sparkassenbuch gutgeschrieben und verzinst, bis der Berechtigte das Alter von 60 ahren erreicht hat. Stirbt er früher, so erbt seine Witwe das Kapital, jedoch bleibt es dem Ermessen des Gutsherrn anheimgestellt, ob ein Teil desselben für die Kinder noch zurückbehalten werden soll. Die Höhe dieses B. schwankt natürlich von Jahr zu Jahr oft sehr bedeutend; sie betrug z. B. im J. 1863 nahezu 52 Thlr., 1866 aber ausnahmsweise weniger als 2 Thlr. Durchschnittlich stellte sie sich auf etwa 25 Thlr. Auf einigen andern Gütern sind ähnliche Beteiligungssysteme versucht worden. Auf industriellem Gebiete zog eine Zeit lang das von den Herren Briggs u. Comp. in Whitwood (Dorkshire) auf ihren Kohlenbergwerken im J. 1865 eingeführte Anteilsystem die . eit der Sozialpolitiker auf sich. Den Arbeitern wurde einerseits die Teilnahme am Geschäft durch Erwerbung von Aktien möglich gemacht, außerdem aber erhielten sie einen B., der allerdings fur die Aktionäre doppelt so groß war wie für die Nichtbeteiligten. Einige ahre hindurch waren die Ergebnisse befriedigend, 1874 jedoch kam es zu Streitigkeiten und die Zahlung des B. wurde eingestellt, die Erwerbung von Aktien aber auch fernerhin ermutigt. In Deutschland wurde der an sich wenig empfehlenswerte Ausdruck B. zuerst bei dem in der Messingfabrik von W. Borchert jun. in Berlin 1868 organisierten Gewinnbeteiligungssystem eingeführt, und zwar zur Bezeichnung des Extragewinns der Arbeit im Gegensat zu dem dener und der Dividende des Kapitals. Die Arbeiter konnten ebenfalls Geschäftsanteile erwerben, aber der B. fiel ihnen auch zu, wenn sie keine Einlagen gemacht hatten. Bei einem Personal von etwa 70 Beamten und Arbeitern wurden in den vier Jahren von 1868—71 14517 Thlr. an B. verteilt. Im J. 1873 wurde das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und der B. durch eine Produktionstantiemes ersetzt. Zu hochgespannten Erwartungen hinsichtlich der Lösung der sozialen Schwierigkeiten geben die bisherigen Erfahrungen in Betreff des B. ebenso wenig Veranlassung, wie die eigentlichen Industrial partnershipsv. Iudes ind in manchen Einzelfällen unzweifelhaft erfreuliche Resultate erzielt worden. Eine genaue Darstellung von 68 Gewinnbeteiligungen ohne Geschäftsanteil gibt Böhmert im 2. Bande seiner Schrift „Die Gewinnbeteiligung (2 Bde., Lpz. 1878). Vgl. auch «Gutachten über Beteiligung der Arbeiter am Unternehmergewinne, 70. ( von dem Verein für Sozialpolitik (Lpz. 1874). (S. Partnerschaft.)