FeedBergwerk
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Bergwerk, s. Bergbau. Bufofrach Guhtuohn erscheinen im Mittelalter und vielfach auch noch in der neuern Zeit als eine Ausnutzung des Bergregals (s. d.), gewissermaßen als Entschädigung für den Fürsten oder Staat, der dem Untermehwer das Bergwerkseigentum (s. d.) verliehen hat. Daher wurden sie größtenteils als Anteil des Staates am Rohertrag festgesetzt, namentlich als Bergzehnten, zu dem ost noch ein Stollenneuntel (für die Benutzung des Erbstollens) kam, außer andern Abgaben, wie Quatembergelder (Aufsichtsgebühr), Rezeß elder, Schlagschatz, Huüttenzins u. s. w. Im span. Amerika mußte lange Zeit Lrunsem von allem gewonnenen Gold und Silber sogar ein Fünftel (der Quinto) des Rohertrags an die Krone entrichtet werden, und erst nachdem die Ergiebigkeit der Bergwerke stark nachgelassen, trat eine Ermäßigung auf einen Zehnten mit verschiedenen Nebenabgaben ein. In Brasilien mußte im 18. Jahrh. von der Goldproduktion ebenfalls der Quinto bezahlt werden. Jetzt sind die B. einfach als Steuern Rohertnag und die Bemessung derselben nach dem Rohertrag erscheint daher als durchaus irrationell. Sie hat sich in Preußen erhalten in der Form einer Steuer von 2 Proz. des Wertes der abgesetzten Produkte, wobei 1 Proz. als Aufsichts⸗ und 1 Proz. als Bergwerkssteuer gilt. In Sachsen, Osterreich und Frankreich findet eine prozentmäßige Besteuerung des Reinertrags neben der Erhebung einer geringen nach der Größe des Grubenfeldes bemessenen Abgabe statt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 828Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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