Bouillon, ein 14 nteile niederloth. Herzogtum in dem jetzt belg. Anteile des Großherzogtums Luxemburg an der franz. Grenze, umfaßt einen waldigen und bergigen Strich in den Ardennen von 385 akm, mit einer Stadt und 21 Flecken oder Dörfern. Das Herzogtum B. besaß einst Gottfried von Bouillon (s. d.), an den es, von seinem Oheim, Herzog Gottfried dem Buckeligen, vererbt worden war. Um die Kosten zu seinem Kreuzzuge zu bestreiten . er das Herzogtum 1095 an den Bischof Otbert von be der Nachdem das Hochstift lange Jan dasselbe besessen hatte, machte sich das Haus Lamarck, om Di in erblicher Weise das Gebiet verwaltete, vom Bischofe unabhängig, aber Karl V. gab 1521 das Herzogtum an Lüttich zurück, dessen Souveränetät in den Friedensschlüssen von Cambrai (1529), Cäteau-Cambresis (1559) und Vervins (1598) bestätigt wurde. Dennoch erhielten sich die Herren von Lamarck im Besitze mehrerer früher von B. abhängigen Lehnen und RR fort sich Herzöge von B. zu nennen. Deren Rechte fielen 1594 durch Heirat an Heinrich de Latour d'Auvergne (den Vater des Marschalls Turenne), wurden indes 1641 gegen eine Summe von 150000 Fl. dem Stifte Lüttich und 1651 für eventuellen Rückfall von B. an das Haus Latour an Frankreich abgetreten. Im Kriege von 1672 eroberte Ludwig XIV. das Herzogtum, welches im N Frieden 1678 Gottfried Moritz von Latour d'Auvergne zuerkannt wurde. Seitdem gehörte B. als souveränes Herzogtum unter franz. Schutze dem Hause Latour (s. d.), bis es während der Revolution 1793 unter dem Herzog Godefroi Charles Henri (gest. 1802) eingezogen wurde. Durch den Pariser Frieden von 1814 kam es größtenteils an das dem Könige der Niederzugefallene Großherzogtum Luxemburg. Hierauf ward in der Wiener-Kongreß-Akte von 1815 festgesetzt, daß der König der Niederlande, als Groß⸗ —— von Luxemburg den Teil des Herzo tums „welcher nach dem Pariser Vertrage bei Franreich nicht geblieben, mit voller Souveränetät besitzen, daß aber das Eigentumsrecht, nach schiedsrichterlichem Ausspruche, einem der Bewerber, unter der Oberhoheit des Königs der Niederlande, zuerkannt werden solle. Der Ausspruch rücksichtlich der verschiedenen Bewerber erfolgte zu Leipzig 1. Juli 1816, und es entschied die Mehrheit von vier Stimmen gegen eine zu Gunsten des Fürsten Charles Alain von Rohan-Monbazon, vermöge seines auf Geburt, Hausverträge und Substitution beruhenden Erbrechts als Enkel der Schwester des letzten Herzogs von B. Dieser aber verkaufte seine Rechte 1821 an die Niederlande. Bei der Revolution 1830 trennte at B. mit Luxemburg, zu dem es bis dahin gehört hatte, von den Niederlanden und wurde 1837 mit zu Belgien geschlagen. — Der Hauptort des Herzogtums ist die Stadt Bouillon, deutsch Beulen, der Stammsitz der alten Herzöge von B., zwischen steilen Bergen an der 2373 0. 15 km nordöstlich von Sedan Nessen mit 2573 E., einem festen Schlosse auf einem Felsen, Eisenwarenfabriken und Gerbereien. [Gottfried von Bouillon.